Beitragsberechnung für die Kfz-Versicherung trotz Schufa
Rund 40 Millionen PKW sind in Deutschland zugelassen und auf Deutschlands Straßen unterwegs. Für jedes der Fahrzeuge ist eine Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Versicherung darf das Auto nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor, der jedes Jahr aufgebracht werden muss. Da lohnt es sich bei der Beitragsberechnung schon genau hinzusehen und Autoversicherungen zu vergleichen. Clevere Autofahrer nutzen den Versicherungsvergleich für Autoversicherungen jedes Jahr und scheuen sich nicht ihre Versicherung auch jährlich zu wechseln, wenn es sich lohnt.
Doch wie sieht es eigentlich mit der Kfz-Versicherung trotz Schufa und der Beitragsberechnung aus? Zum einen, wie setzen sich die Beiträge zusammen und lohnt es sich auch mit negativer Schufa die Beiträge zu vergleichen und zu wechseln? Oder ist möglicherweise das Risiko einer Ablehnung zu hoch und man sollte froh sein eine Versicherung zu haben?
Wir haben uns für Sie schlau gemacht und nachgeschaut, wie sich die Beitragsberechnung für eine Kfz-Versicherung zusammensetzt und welche Unterschiede es bei einer negativen Schufa gibt. Gleich im Anschluss können Sie unseren Versicherungsvergleich online nutzen und wenn Sie sich entschieden haben, Ihre Kfz-Versicherung trotz Schufa wechseln.
Massenmarkt Kfz-Versicherung und die enormen Beitragsunterschiede
An Versicherungsgesellschaften wird es Ihnen kaum mangeln, wenn Sie eine günstige Autoversicherung suchen. Man darf es ruhig als Massenmarkt bezeichnen, denn der Markt ist tatsächlich voll. Und obwohl die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, unterscheiden sich die Beiträge enorm. Bei einem Versicherungsvergleich können Sie etwa 800,- Euro im Jahr sparen. Bei einer Kfz-Versicherung trotz Schufa sind es immer noch zwischen etwa 300,- und 400,- Euro. Es lohnt sich also genau hinzuschauen.
Jede Versicherung kalkuliert anders und gewährt ganz unterschiedliche Prämien für bestimmte Vertragsbestandteile. Die eine Versicherung gewährt Rabatte, wenn das Auto in der Garage steht. Die andere Versicherung hingegen belohnt bestimmte Berufsgruppen. Ein echter Tarifdschungel. Der endgültige Versicherungsbeitrag errechnet sich aus vielen verschiedenen Faktoren.
Grob lässt sich feststellen, dass die Höhe der Beiträge für die Kfz-Haftpflicht anhand der Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen errechnen. Dazu werden unter anderem die Zahlen der Statistiken des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) genutzt. Differenziert wird nach rund 27.000 Fahrzeugtypen und rund 400 Zulassungsbezirken. Auch das Alter und die schadenfrei gefahrenen Jahre fließen mit in die Beitragsberechnung ein.
Risikomerkmale zur Beitragsberechnung für die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Regionalklasse: Die Regionalklasse umfasst die rund 400 Zulassungsbezirke. Hier ist es ein bisschen Glückssache, denn je nachdem wo Sie wohnen, können Sie Glück haben und die Versicherungsbeiträge fallen relativ günstig aus. Passieren also in Ihrem Bezirk wenige Unfälle, haben Sie eine gute Schadensbilanz und die Einstufung in die Regionalklasse fällt niedrig aus.
Die Typklasse: Die Typklasse bezeichnet die rund 27.000 Fahrzeugtypen. Haben Sie sich für ein Auto mit wenigen Reparaturkosten und einer geringen Unfallbilanz entschieden, werden Sie einer niedrigen Typklasse zugeordnet. Informieren Sie sich vor dem Autokauf, können Sie anschließend bei der Kfz-Versicherung sparen.
Wenigfahrer und Vielfahrer: Je mehr Sie fahren, umso höher das Risiko eines Unfalles. In der Kfz-Versicherung werden Wenigfahrer also mit einem niedrigeren Beitragssatz belohnt, während Vielfahrer tiefer in die Tasche greifen müssen, da ihr Risiko eines Schadens einfach höher ist.
Der Schadensfreiheitrabatt: Mit jedem unfallfrei gefahrenen Jahr, steigt Ihr Schadensfreiheitrabatt. Sie werden also für umsichtiges Fahren belohnt. Je älter Sie werden und je länger Sie unfallfrei fahren, umso günstiger wird Ihr Beitrag. Achten Sie bei einem Versicherungswechsel darauf Ihren Schadensfreiheitrabatt mitnehmen zu können. Sie fangen sonst wieder von vorne an.
Wer fährt? Der Nutzerkreis: Darf jeder, der einen Führerschein besitzt, mit Ihrem Auto fahren, nur Sie selbst oder nur eine weitere Person, zum Beispiel die Partnerin oder der Partner? Rund zwei Drittel aller Autofahrer entscheiden sich für die letzte Variante, die am zweitgünstigsten ist und nur noch von der alleinigen Nutzung getoppt wird. Am teuersten wird, wenn theoretisch jeder mit Ihrem Auto fahren dürfte.
Das Alter des Nutzers: Statistiken belegen immer wieder, junge und ältere Fahrer verursachen die meisten Unfälle. Wenn Sie also Fahranfänger sind oder bereits im Seniorenalter angekommen sind, steigen die Versicherungsbeiträge für die Kfz-Versicherung. Am günstigsten sind die Beiträge für Autofahrer mittleren Alters.
Beitragsberechnung für die Kfz-Versicherung trotz Schufa
Kommen wir explizit zur Beitragsberechnung für die Kfz-Versicherung trotz Schufa. Wie wirkt sich die negative Schufa auf die Beitragsberechnung aus? Leider hat die schlechte Bonität finanzielle Auswirkungen auf die Autoversicherung, denn einige Versicherer lassen sich das Risiko mit höheren Beiträge bezahlen.
Hinzu kommt, dass Sie bei den allermeisten Versicherungen nur den Basistarif erhalten und Ihnen die Zusatzleistungen verwehrt bleiben. Bei einem Schadensfall wirkt sich dies natürlich negativ auf Sie aus, denn reichen die Versicherungsleistungen nicht aus, müssen Sie aus eigener Tasche zuzahlen.
Um die Beiträge möglichst niedrig zu halten, geben Sie im Versicherungsgleich am besten an, dass Sie das Fahrzeug nur alleine nutzen. Wenn Sie unbedingt einen weiteren Nutzer eintragen lassen möchten, sollte dieser möglichst unfallfrei gefahren sein und zu den erfahrenen Fahrern gehören. Außerdem müssen Sie die Leistungen auf die Kfz-Haftpflichtversicherung beschränken und Teil- sowie Vollkasko ausschließen. Geben Sie zudem an, dass Sie das Auto nur privat nutzen und achten Sie darauf, dass Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt von Ihrer alten Versicherung mitnehmen.
Ein Nachteil kann weiterhin sein, dass Sie halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlen müssen. Wenn Sie die Versicherung aufgrund der negativen Bonität die Beiträge im Voraus bezahlt haben möchte, muss Ihnen diese Summe zur Verfügung stehen, bevor die Kfz-Versicherung in Kraft tritt.
Versicherungsvergleich lohnt sich für die Kfz-Versicherung trotz Schufa
Machen Sie ganz einfach einen online Versicherungsvergleich und konfigurieren Sie den Versicherungsrechner anhand Ihrer persönlichen Situation. So lassen sich die Beitragsunterschiede am einfachsten erkennen und miteinander vergleichen. Sie werden die Unterschiede schnell feststellen und können anhand des Versicherungsrechners im Handumdrehen eine günstige Kfz-Versicherung trotz Schufa finden. Und sollte es online nicht klappen, suchen Sie das persönliche Gespräch. So manches Mal hat Verhandeln geholfen und gemeinsam wurde mit dem Mitarbeiter eine Lösung gefunden.
Kfz-Versicherung - diese Gründe erlauben die Sonderkündigung
Mit einem Schufa-Eintrag ist das Leben nicht so einfach. Sie werden in vielen Bereichen eingeschränkt, denn Verträge sehen eine Bonitätsprüfung vor, nach der Sie von einigen Anbietern abgelehnt werden. Da viele Personen mit Schufa-Einträgen schlechte Erfahrungen gemacht haben, wagen sie sich nicht mehr, Verträge einfach so aufzulösen oder gar eine Kfz-Versicherung zu kündigen. An Ihren Zweifeln soll es jedoch nicht hapern, denn trotz eines Eintrags in der Schufa und einer somit schlechten Bonitätsprüfung dürfen und sollten Sie von Ihrem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen. Führen Sie vorab einen Vergleich der Kfz-Versicherungen durch und haben bereits einen neuen Anbieter gefunden, ist die Kündigung kein Problem. Es ist nicht notwendig, auf ewig bei einer Versicherung zu bleiben. Die Sonderkündigung bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, einen Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn sich die Bedingungen änderten. Sie brauchen nun nicht mehr die normale Kündigungsfrist abzuwarten. Wann das Sonderkündigungsrecht auf Sie zutrifft, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Der Unterschied zwischen Kündigung und Sonderkündigung
Ihre Kfz-Versicherung läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch, sollten Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die älteren Verträge berücksichtigen noch das typische Kalenderjahr, beginnen also am 01. Januar und enden am 31. Dezember. Neue Verträge beginnen häufig mitten im Jahr: genau an dem Tag, an dem Sie das Fahrzeug anmelden. Ein solcher Vertrag endet ein Jahr später. Ausnahmen machen Kfz-Versicherungen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Diese Autoversicherungen laufen nur über einen ganz bestimmten Zeitraum.
Achtung: Auch bei einem Saisonkennzeichen können Sie Kfz-Versicherungen abschließen, die ein vollständiges Jahr berücksichtigen. Vor der Kündigung müssen Sie immer Ihren Vertrag überprüfen und schauen, wann der Vertrag tatsächlich endet.
Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung trotz Schufa kündigen, formulieren Sie ein Kündigungsschreiben auf und versenden es rechtzeitig, damit es pünktlich vor Fristende bei der Versicherung eingeht. Pünktlich bedeutet, dass das Schreiben spätestens einen Monat vor Vertragsende Ihrer Versicherung vorliegen muss. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, sofern Ihnen die Versicherung keine Kulanz einräumt.
Auf der anderen Seite besteht das Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt dann in Kraft, wenn sich während der Vertragslaufzeit etwas Bedeutendes ändert oder die Versicherung Sie über eine für Sie negative Anpassung der Beiträge informiert.
Die wichtigsten Gründe für die Sonderkündigung der Kfz-Versicherung
Kommen Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nach, kann Ihnen Ihre Kfz-Versicherung kündigen und selbst vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das geschieht meist dann, wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen und sich ein größerer Zahlungsrückstand angehäuft hat. Als Versicherungsnehmer haben Sie allerdings ganz andere Gründe für die Sonderkündigung. In gewissen Fällen ist es Ihnen erlaubt, außerordentlich außerhalb der festen Kündigungsfrist die Vertragsauflösung in die Wege zu leiten. Selbst ein Schufa-Eintrag ändert nichts an diesen Fakten.
In der Regel gibt es drei Gründe, die zu einer außerordentlichen Kündigung führen können:
• Beitragserhöhung
• Schadensregulierung
• Fahrzeugabmeldung
Zumeist nutzen Sie die außerordentliche Kündigung, wenn Ihr Vertragspartner die Preise zu Ihrem Nachteil anpasst. Informiert Sie Ihre Kfz-Versicherung darüber, dass der Beitrag ab einem bestimmten Zeitpunkt ansteigt, haben Sie zwei Wochen zeit, um die Autoversicherung außerordentlich aufzulösen. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Sie das Schreiben Ihrer Versicherung in der Post hatten. Sollten Sie den gesamten Jahresbeitrag im Voraus entrichtet oder bereits eine Vorleistung gezahlt haben, erhalten Sie die über das Vertragsende hinaus bezahlten Beiträge natürlich erstattet. Das Sonderkündigungsrecht trifft jedoch nicht auf jede Preisanpassung zu:
- Preisreduzierungen erlauben keine Sonderkündigung
- Die Preiserhöhung darf nicht selbst verschuldet sein
Erhöhen sich die Gebühren, weil Ihre Schadensfreiheitsklasse nach einem selbst verschuldeten Unfall angepasst wurde, ist die außerordentliche Kündigung nicht erlaubt. Auch ein Umzug und somit ein Wechseln in eine andere und teurere Regionalklasse ermöglicht es Ihnen nicht, die Sonderkündigung zu nutzen.
Im Nachgang einer Schadensregulierung können sowohl die Versicherung als auch Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Ob die Versicherung den Schaden vollständig anerkannte, ist nun unerheblich. Sobald Sie von der erfolgten Regulierung des Schadens erfahren, haben Sie zwei Wochen Zeit, um die Kündigung abzuschicken.
Beim Verkauf oder der Stilllegung des Fahrzeugs tritt grundsätzlich das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Eine Frist gibt es in diesem Fall nicht. Das Straßenverkehrsamt gibt Ihnen eine Abmeldebescheinigung und informiert bereits die Versicherung über die erfolgte Abmeldung. Dennoch raten wir Ihnen, sich selbstständig mit der Kfz-Versicherung in Verbindung zu setzen. Ihr überschüssiger Beitrag wird nun wesentlich rascher erstattet. Nach einem Verkauf ist es empfehlenswert, die Versicherung zusätzlich zu informieren. Sie verhindern so, dass ein Käufer eventuell noch unter ihrer Kfz-Versicherung einen Schaden verursacht. Sie könnten zwar belegen, dass das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr Ihnen gehörte, die Diskussionen und den Aufwand ersparen Sie sich durch eine kurze Information der Versicherung aber lieber.
Wie die außerordentliche Kündigung funktioniert
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt alle Formen der Kündigung. So unterliegt auch die Sonderkündigung den gesetzlichen Vorschriften, die besagen, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat und pünktlich innerhalb der bestehenden Frist bei der Kfz-Versicherung eingegangen sein muss.
Der eigentliche Unterschied zur gewöhnlichen Kündigung ist, dass Sie bei der außerordentlichen Kündigung einen Grund benennen müssen. Das ist einfach, da Sie sich in dem Kündigungsschreiben auf die Beitragserhöhung oder die Regulierung des Unfallschadens berufen.
Zusätzlich weist eine saubere Kündigung diese Inhalte auf:
• Ausstellungsdatum
• Ihre Anschrift und Ihren Namen
• Die Versicherungsnummer
• Das Kfz-Kennzeichen
• Datum des Vertragsendes
• Unterschrift
Letztendlich ist es nicht notwendig, zusätzlich zur Versicherungsnummer das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs aufzuführen. Wir raten es Ihnen trotzdem. Denn die Erfahrung sagt, dass zu schnell ein Dreher in der Versicherungsnummer geschieht oder dass mehrere Fahrzeuge unter einer Nummer versichert sind. Durch die Angabe des Kennzeichens stellen Sie sicher, dass die Sonderkündigung korrekt zugeordnet und der richtige Kfz-Versicherungsvertrag gekündigt wird.
Gleichfalls hilft es, zusätzlich zur außerordentlichen Kündigung eine gewöhnliche Kündigung auszusprechen. Nutzen Sie hierzu den Satz »kündige ich die Versicherung außerordentlich zum xxx, hilfsweise zum xxx?« Sollte Ihre Kfz-Versicherung die außerordentliche Kündigung nicht anerkennen, wird das Vertragsverhältnis zum eigentlichen Ende des Vertrags beendet.
Bedingt die Schufa eine andere Vorgehensweise?
Ein Schufa-Eintrag verhindert gewiss nicht, dass Sie von Ihrem Recht auf die Sonderkündigung Gebrauch machen können. In der Regel finden Sie trotz eines miserablen Schufa-Scores eine neue Kfz-Versicherung. Selbst der Abschluss einer Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung ist möglich. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Sie den Jahresbeitrag im Voraus zahlen.
Trotzdem gilt es, dass Sie sich vor der Kündigung - egal ob ordentlich oder außerordentlich - absichern. Vergleichen Sie als Erstes die Tarife einzelner Versicherer. Unser Tarifrechner unterstützt Sie hierbei. Stellen Sie nun eine Versicherungsanfrage und warten Sie, ob Ihre gewählte Versicherung Sie trotz Schufa als Kunden akzeptiert. Jetzt erst kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung. Eine doppelte Versicherung kommt nicht zustande, da die Kfz-Versicherung jeweils dem Straßenverkehrsamt gemeldet wird und eine Doppelversicherung auffallen würde. Kommt es zwischen dem Vertragsende und dem Beginn Ihrer neuen Kfz-Versicherung zu einer Überschneidung, beginnt die neue Kfz-Versicherung automatisch später.
Verbessern Sie Ihren Versicherungsschutz trotz Schufa
Es gibt viele Gründe, die für den Wechseln der Kfz-Versicherung sprechen und eine Kündigung des Altvertrags bewirken. Der Vergleich der Kfz-Versicherungen einmal im Jahr lohnt sich in jedem Fall, unabhängig davon, ob Sie ordentlich kündigen oder die Sonderkündigung nutzen. Sie können durch den Vergleich nicht nur die jährlichen Kosten für Ihr Auto reduzieren. Sie können ebenfalls Ihren Schutz verbessern. Nutzen Sie noch eine alte Kfz-Versicherung, die sich bereits seit Jahren immer wieder verlängert, bieten Ihnen neue Tarife einen wesentlich besseren Schutz. Probieren Sie unseren Tarifvergleich der Kfz-Versicherung trotz Schufa nur einmal aus und schauen Sie, wie einfach das Sparen bei den Kfz-Nebenkosten sein kann. Die Schufa dürfen Sie jetzt ruhig einmal vergessen und an sich denken. Gönnen Sie sich einen verbesserten Schutz und nutzen Sie notfalls Ihr Recht auf die Sonderkündigung.
Kfz-Versicherung Trotz Insolvenz abschließen? Das ist möglich
Eine Privatinsolvenz bietet Ihnen die Chance, Schulden abzutragen und nach einigen Jahren wieder als schuldenfrei zu gelten. Der Gesetzgeber stellt die Privatinsolvenz jedem Bürger zur Verfügung, fordert aber im Gegenzug von Ihnen, aktiv an der teilweisen Abtragung der Schuldensumme mitzuwirken. Das bedeutet, dass Sie während der Insolvenz auf Ihre Ausgaben achten und Einnahmen oberhalb der Pfändungsfreigrenze abführen müssen. Doch ist die Insolvenz nicht nur eine Möglichkeit zum Schuldenabtragen. Sie bedeutet auch, dass der Vertragsabschluss schwieriger wird und Sie viele Details mit Ihrem Insolvenzverwalter abklären müssen. Eine Kfz-Versicherung wird Ihnen jedoch nicht unbedingt verweigert, ebenso wie es durchaus erlaubt ist, dass Sie ein Auto besitzen. Eine Kfz-Haftpflicht werden Sie selbst während oder kurz nach der Privatinsolvenz problemlos erhalten, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Ob Sie beim Abschluss der Kfz-Versicherung etwas beachten müssen oder ob Sie Schwierigkeiten erwarten, erklären wir Ihnen nachfolgend.
Der Autobesitz während der Insolvenz
Viele Menschen glauben, dass der Besitz während der Insolvenz nahezu verboten ist. So wird gleich davon ausgegangen, dass das Auto der erste Gegenstand ist, der ohnehin veräußert werden und zur Schuldentilgung eingesetzt werden muss. Glücklicherweise ist diese Behauptung schlichtweg falsch. Im Rahmen der Insolvenz sind Sie zwar dazu angehalten, Ihre Schulden so gut wie möglich zu verringern, keine neuen Schulden zu machen und Einnahmen, die oberhalb der für Sie gültigen Pfändungsfreigrenze liegen, abzuführen, doch ein Auto dürfen Sie besitzen. Sie müssen sparen, sollten - wenn möglich - einer Arbeit nachgehen, aber das Auto steht Ihnen nicht im Wege.
Das liegt vor allem daran, dass das Auto von vielen Arbeitgebern schlichtweg vorausgesetzt wird und das Finden einer Beschäftigung deutlich erleichtert. Natürlich wissen das auch die Personen, die für die Insolvenzordnung zuständig sind und erlauben Ihnen daher den Besitz des Fahrzeugs. Ihren alten Wagen können Sie behalten und weisen Sie nach, dass Sie ein Kfz benötigen, ist sogar die Anschaffung eines Kfz durchaus denkbar. Einen Autokauf müssen Sie jedoch mit Ihrem Insolvenzverwalter besprechen. Wichtig ist in jedem Fall, dass ein Wagen - egal ob bereits vorhanden oder neu angeschafft - Ihrer Situation angemessen sein muss. Kurz und knapp: Besitzen Sie einen Ferrari, werden Sie ihn abgeben und sich einen kleinen Wagen besorgen müssen.
Die Regelungen sehen vor, dass das Fahrzeug der Mobilität dienen muss. Das Modell sollte Ihren Bedürfnissen entsprechen, darf aber keinesfalls als Luxus gelten. Sollten Sie eine größere Familie haben und ein dementsprechendes Familienauto benötigen, ist auch ein Kombi oder ein Kleinbus nicht ausgeschlossen. Wie gesagt, das Fahrzeug muss Ihrer Situation entsprechen.
Welche Anforderungen stellt die Kfz-Versicherung bezüglich der Insolvenz?
Problematisch während der Insolvenz ist, dass Ihnen nur wenig Geld zur Verfügung steht und Sie keinerlei neue Schulden machen dürfen. Neue Schulden könnten Ihre Insolvenz gefährden, zudem werden diese nicht während der Insolvenzphase abgetragen. Sie hätten daher auch nach der Insolvenz noch Verbindlichkeiten und wären weiterhin kein unbeschriebenes Blatt. Es ist Ihre Pflicht, zur Schuldentilgung beizutragen. Monatlich haben Sie nur einen genau definierten Betrag zur Verfügung, sodass Sie aufs Geld schauen müssen. Eine günstige Kfz-Versicherung ist daher unumgänglich.
Beantragen Sie die Insolvenz, wird diese stets in der Schufa vermerkt. Selbst im Anschluss belastet die Insolvenz Ihren Schufa-Score, da der Eintrag in der Schufa noch einige Jahre gespeichert wird. Fragen Sie bei einer Autoversicherung nach einem Tarif an, holt der Versicherer immer eine Bonitätsauskunft ein, die anhand des ausgewiesenen Scores auf den Eintrag in der Schufa hinweist. Die Versicherung weiß zwar nicht, dass Sie sich in der Insolvenz befinden, kann aber durchaus Rückschlüsse auf Ihre Finanzlage ziehen. Die Kfz-Versicherung weiß aufgrund der Bonitätsauskunft, dass Sie ein Risiko darstellen können. Trotzdem müssen und dürfen Sie nicht wegen der Insolvenz auf eine Autoversicherung verzichten. Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, Ihnen zumindest die Kfz-Haftpflicht anbieten. Das ist eine Pflichtversicherung, ohne die Sie überhaupt kein Fahrzeug anmelden und zulassen können. Durch die Festlegung der Pflichtversicherung, haben Versicherungen jedoch kaum Gründe, einen Kunden abzulehnen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie sich in der Insolvenz befinden oder aus der Vergangenheit Schufa-Einträge haben. Auflagen dürfen die Versicherer Ihnen dennoch machen.
- Info: Während des Versicherungsvergleichs können Sie bestimmen, in welchen Zeiträumen Sie die Kfz-Versicherung zahlen werden. Die jährliche Zahlweise ist grundsätzlich günstiger und ermöglicht Ihnen sogar die Chance, trotz Insolvenz zum Vollkaskoschutz zu gelangen. Die Versicherungen geben bei halb- und jährlicher Zahlweise einen Rabatt, der sich deutlich auswirkt. Zudem fällt das Argument, dass Sie ein Risiko aufgrund der Schufa-Auskunft darstellen, durch die deutliche Vorauszahlung weg.
Sie dürfen nicht hingehen und auf einen Vergleich der Kfz-Versicherung verzichten, nur weil es sich bei der Haftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt. Viele Tarife der Anbieter unterscheiden sich inhaltlich voneinander, sodass sich der Vergleich nicht nur lohnt, sondern Ihnen die Möglichkeit bietet, einen Tarif zu finden, der mehr Schutz beinhaltet.
- Achtung: Günstig ist nicht immer gut. Zahlen Sie lieber einige Euro im Jahr mehr, wenn Sie einen Tarif finden, der mehr oder verbesserte Inhalte bietet. Sehen Sie sich auch die Direktversicherungen an. Durch die fehlenden Niederlassungen und Ihre Bereitschaft, viele Verwaltungsakte selbst einzuleiten, zahlen Sie bei diesen Versicherungen grundsätzlich weniger.
Kaskoversicherungen trotz Insolvenz?
Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung fallen die beliebten Teil- und Vollkaskoversicherungen nicht mehr unter das Pflichtgesetz. Sie bauen zwar auf der Haftpflicht auf und erweitern die Inhalte, werden aber als Zusatzversicherung gehandelt. Es ist daher denkbar, dass ein Versicherer Sie bei der Anfrage nach einer Kaskoversicherung ablehnt und auf die angebotene Haftpflicht verweist. Trotzdem ist es nicht unmöglich, dass Sie trotz einer Insolvenz die Teil- oder Vollkasko erhalten.
- Tipp: Denken Sie daran, dass Kaskoversicherungen teurer sind. Sprechen Sie den Abschluss einer solchen daher stets mit Ihrem Insolvenzverwalter ab.
Es gibt etliche Gründe die dafür sprechen, dass Sie sich aktiv um eine Teil- oder Vollkasko während der Insolvenz kümmern. Sie werden zwar nicht häufiger in Unfälle verwickelt sein, doch decken beide Versicherungen besonders häufig auftretende Schäden an Ihrem Fahrzeug ab. Die Vollkasko übernimmt sogar die Unfallkosten Ihres Fahrzeugs, wenn Sie einen Unfall verursachen. Sollte es zu einem Totalschaden kommen, erhalten Sie wenigstens den Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Während der Insolvenz steht Ihnen nur wenig Geld zur Verfügung und das Ansparen von Rücklagen ist nicht unbedingt möglich. Eine Reparatur, beispielsweise die eines Glasschadens, wird für Sie nur schwer aus der eigenen Tasche zu zahlen zu sein. Ist Ihr Auto jedoch teil- oder vollkaskoversichert, trägt die Versicherung die Reparaturkosten. Damit Sie bei der Versicherung Geld sparen, können Sie die folgenden Tipps nutzen:
• Versicherungsvergleich - schließen Sie keine Kfz-Versicherung ohne einen vorherigen Vergleich ab. Sie erhalten einen besseren Überblick über die einzelnen Tarife, können die Preise vergleichen und einen Tarif finden, der zu Ihnen passt.
• Selbstbeteiligung - eine Selbstbeteiligung sollten Sie zuerst mit Ihrem Insolvenzverwalter abklären. Wir raten Ihnen, das Geld vorab zur Seite zu legen, sodass es Ihnen im Notfall immer zur Verfügung steht. Der Vorteil einer Selbstbeteiligung ist, dass sich die Beiträge durch den Eigenanteil im Schadensfall vergünstigen.
• Zahlungszeitraum - während der Insolvenz ist es Ihnen eventuell nicht möglich, den gesamten Versicherungsbetrag im Voraus zu entrichten. Sinnvoll ist die Vorgehensweise dennoch, da sich die Beiträge verringern. Zudem erhöhen Sie Ihre Chancen, trotz der Insolvenz eine Vollkasko oder Teilkasko zu erhalten.
• Werkstattbindung - Sie können mit der Versicherung vereinbaren, überwiegend Werkstätten zu nutzen, mit denen der Versicherer zusammenarbeitet. Im Gegenzug zahlen Sie niedrigere Beiträge. Wählen Sie trotz Werkstattbindung eine andere Werkstatt, kann die Kfz-Versicherung die Übernahme eines Teils der Reparaturkosten verweigern und sie Ihnen auferlegen.
Wegen der Insolvenz Probleme beim Abschluss
Wünschen Sie unbedingt eine Kaskoversicherung, doch werden Sie aufgrund der Insolvenz stets abgelehnt und auf die Kfz-Haftpflicht verwiesen? Das ist ärgerlich, doch kein Grund zum Verzweifeln. Es ist nämlich nicht vorgeschrieben, dass der Halter und Besitzer des Autos auch der Versicherungsnehmer ist. Sie können Ihr Auto - in Absprache - über eine andere Person, beispielsweise ein Familienmitglied versichern lassen. Ihr Lebensgefährte, der nicht von der Insolvenz betroffen ist, wäre zum Beispiel denkbar. Alternativ können Sie Ihre Eltern fragen und über sie den Wagen als Zweitwagen versichern. Die Zweitwagenregelung reduziert sogar noch die Kosten für die Kfz-Versicherung.
Allerdings sollten Sie diesen Weg wieder nur nach Rücksprache mit Ihrem Insolvenzverwalter wählen. Haben Sie keine Person, die für Sie als Versicherungsnehmer einspringen könnte, hilft Ihnen der Verwalter auch, eine geeignete Versicherung zu finden.
Jetzt vergleichen Sie die Kfz-Versicherungen
Informationen, Tipps und Möglichkeiten erhalten Sie auf unserer Seite bereits zuhauf. Wir bieten Ihnen jedoch auch einen Versicherungsvergleich, über den Sie leicht eine gute und günstige Kfz-Versicherung finden können. Das Vergleichen von Kfz-Versicherungen ist ein gängiges Spiel und sollte ohnehin einmal jährlich erfolgen. Nicht nur bietet Ihnen der Vergleich die Möglichkeit, eine günstigere Versicherung zu finden, Sie können Ihren Schutz auch deutlich verbessern.
Sollten Sie im Anschluss an den Vergleich Ihre bisherige Autoversicherung wechseln wollen, raten wir Ihnen, zuerst eine Versicherungsanfrage beim neuen Anbieter zu stellen und die Versicherungsbestätigung der neuen Kfz-Versicherung abzuwarten. Kündigen Sie erst im Anschluss, damit nichts schiefgehen kann. Diese Vorgehensweise ist nicht nur während der Insolvenz sinnvoll, sondern ebenso bei einer schlechten Bonität aus anderen Gründen. Sie stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug auf jeden Fall versichert ist und die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
FAQ: Kfz-Versicherung trotz Insolvenz
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
1) Bekomme ich trotz Insolvenz eine Kfz-Versicherung?
Ja. Die gesetzliche Kfz-Haftpflicht ist grundsätzlich auch während eines Insolvenzverfahrens abschließbar. Allerdings prüfen Versicherer Zahlungsrisiken und können bestimmte Zahlungsweisen (z. B. jährliche Zahlung) verlangen.
2) Welche Versicherungsarten sind realistisch (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)?
Die Haftpflicht ist am ehesten realistisch. Teilkasko und Vollkasko sind möglich, unterliegen aber strengerer Risikoprüfung und teils höheren Beiträgen oder Selbstbeteiligungen.
3) Welche Zahlungsoptionen erhöhen die Annahmechance?
Oft vorteilhaft: Jahres- oder Halbjahreszahlung, SEPA-Lastschrift und pünktliche Begleichung. Monatszahlung wird in Risikofällen häufiger abgelehnt. Vorauszahlungen können die Chance verbessern.
4) Welche Unterlagen brauche ich für den Abschluss?
Typisch: Personendaten, IBAN, Fahrzeugdaten (HSN/TSN), Erstzulassung, Zulassungsbezirk, ggf. Schadenfreiheitsklasse (SF) und Vorversicherer. Ein Insolvenz-Nachweis ist in der Regel nicht erforderlich.
5) Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht zahlen kann?
Es drohen Mahnkosten, Deckungslücken und eine Meldung an die Zulassungsstelle. Im Extremfall kann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig den Versicherer kontaktieren.
6) Darf ich während der Insolvenz ein Auto zulassen?
Ja, wenn eine gültige eVB-Nummer vorliegt und keine Kfz-Steuerschulden bestehen. Prüfen Sie, ob das Fahrzeug zur Insolvenzmasse zählt oder für die Berufsausübung benötigt wird. Im Zweifel vorab mit dem/der Insolvenzverwalter/in abstimmen.
7) Hat die SCHUFA oder das HIS Einfluss auf Beitrag und Annahme?
Negative SCHUFA-Einträge können zu strengeren Zahlungsbedingungen oder Ablehnungen führen. Einträge im HIS (z. B. Häufung von Schäden) können ebenfalls Einfluss haben. Es entscheidet stets die Einzelfallprüfung des Versicherers.
8) Wie kann ich die Prämie trotz Insolvenz senken?
Tarifmerkmale optimieren: realistische Jahreskilometer, eingeschränkter Fahrerkreis, Werkstattbindung, höhere Selbstbeteiligung in Kasko, auf Vollkasko verzichten, wenn wirtschaftlich nicht sinnvoll. Außerdem mehrere Angebote vergleichen.
9) Was tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Weitere Anbieter anfragen, alternative Zahlungsweise (Jahreszahlung) anbieten, Fahrzeug- und Tarifmerkmale anpassen, ggf. als mitversicherte/r Fahrer/in auftreten (VN ist eine zahlungsstarke Person im Haushalt) – immer rechtlich sauber und transparent.
10) Muss ich den/die Insolvenzverwalter/in informieren?
Neue Verträge und laufende Zahlungen sollten in Ihr Budget passen. Bei Unklarheiten – insbesondere wenn das Fahrzeug zur Masse gehören könnte – vorab Rücksprache mit dem/der Insolvenzverwalter/in halten.
Wechseln Sie die Kfz-Versicherung - auch trotz Schufa kein Problem
Es gibt langjährige Verträge, aus denen Sie nur schwer herauskommen. Dann gibt es die Kfz-Versicherung. Wie viele Versicherungsverträge läuft sie für genau ein Jahr und bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell in einen anderen Tarif oder zu einer anderen Versicherung zu wechseln. Kündigen Sie nicht, verlängert sie sich - wieder um ein Jahr. Das Wechseln an sich ist also kein Problem, die Frage ist eher, für welchen anderen Anbieter Sie sich entscheiden. Oder, ob Sie trotz eines Eintrags in der Schufa die Kfz-Versicherung wechseln können. Die Suche nach einem neuen Anbieter ist bereits nicht ganz einfach, schließlich gibt es ein großes Angebot und die Tarife unterscheiden sich. Eine große Auswahl macht die Wahl nicht leichter. Auf unserer Seite geben wir Ihnen Tipps, wie Sie eine gute Kfz-Versicherung finden und schließlich trotz Schufa die bestehende Versicherung wechseln.
Die Kfz-Versicherung wird oft gewechselt
In einigen Beziehungen sind wir recht vorhersehbar. Viele Bürger wählen ein einziges Mal ein Produkt aus und bleiben zumindest der Marke über Jahre hinweg treu. Überlegen Sie selbst und prüfen Sie Ihren Freundeskreis. Wie oft kommt es vor, dass ein iPhone-Nutzer zu einem anderen Hersteller wechselt? Genau, überaus selten. Es geht aber auch anders. In Bezug auf die Kfz-Versicherung zeigen sich viele Autohalter extrem wechselfreudig und probieren regelmäßig neue Tarife und Versicherer aus. Jährlich sind es weit über eine Million Versicherungsnehmer, die tatsächlich jedes Jahr einen Vergleich durchführen und sich anders - und häufig besser - versichern. Der Grund für das Wechseln der Kfz-Versicherung ist jedoch gar nicht ein niedrigerer Beitrag. Viele Autofahrer wünschen sich schlichtweg mehr Schutz und zahlen gerne mehr, wenn sie das Auto besser versichert wissen. Dennoch spielt eine etwaige Ersparnis eine tragende Rolle im Vergleich der Kfz-Versicherungen. Übrigens muss das Wechseln gar nicht von Versicherung zu Versicherung erfolgen. Teilweise genügt es schon, wenn Sie in einen neuen oder verbesserten Tarif Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung wechseln. Das ist gerade bei einem Eintrag in der Schufa überhaupt kein Problem, schließlich kennt Sie Ihre Versicherung bereits als guter und zuverlässiger Kunde.
Aber auch, wenn Sie zu einer anderen Gesellschaft wechseln, steht Ihnen die Schufa nicht mit erhobenem Zeigefinger im Wege. Der Versicherungswechsel ist gar nicht schwer und wesentlich fixer erledigt, als beispielsweise ein Ratenvertrag über ein Handy. Denn Versicherungsverträge werden stets im Voraus bezahlt, sodass ein Zahlungsausfall sehr gut verhindert werden kann. Selbst bei einer monatlichen Zahlweise ist dies der Fall. Zahlen Sie nicht mehr, stellt der Versicherer die Kfz-Versicherung ruhend und kommt nur noch für Schäden auf, die in den Zeitraum fallen, zu dem die Beiträge bezahlt wurden. Außerdem kann die Versicherung den Vertrag sehr einfach kündigen, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen.
Und es kommt noch viel besser. Entscheiden Sie sich für eine Kfz-Haftpflicht, können Sie selbst mit mehreren Schufa-Einträgen kaum abgelehnt werden. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, während die Teil- und Vollkaskoversicherungen Zusatzversicherungen sind. Die Versicherer müssen Ihnen daher grundsätzlich zumindest die Haftpflicht anbieten.
Wie funktioniert der Wechsel der Kfz-Versicherung?
Bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können, ist eine Kündigung nötig. Die Laufzeiten der Versicherungsverträge sind einjährig bemessen; eine lange Wartezeit entfällt daher. Wann Sie die Kündigung einreichen müssen, hängt von Ihrem Vertrag und der jeweiligen Laufzeit ab:
• Kalenderjahr - der Versicherungsvertrag orientiert sich am Kalenderjahr und geht von Januar bis Dezember. Die Kündigung muss spätestens zum 30.11. erfolgen.
• Vertragsjahr - der Vertragsbeginn fällt auf den Tag im Jahr, an dem Sie das Fahrzeug anmeldeten und versicherten. Nehmen wir den 01. Juni als Beispiel. Um die Versicherung zu kündigen, müssen Sie die Kündigung spätestens zum 30. April des Folgejahres eingereicht haben, da die Versicherung zum 31. Mai enden und sich verlängern würde.
Die zweite Variante kommt heute immer öfter vor. Schauen Sie sich daher Ihren Versicherungsvertrag an und bringen Sie das Enddatum in Erfahrung, wenn Sie überlegen, ob Sie die Versicherung wechseln möchten. Sollten Sie sich unsicher sein, hilft ebenfalls ein Anruf bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Die Kfz-Versicherung außerhalb des Vertragsjahrs wechseln
Jährlich können Sie dann wechseln, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung gewöhnlich kündigen möchten. Diese Variante steht Ihnen grundsätzlich offen und Sie können ohne die Angabe von Gründen die Kfz-Versicherung kündigen und eine neue abschließen. Sollten Sie die Kündigungsfrist verpasst haben oder unterhalb des Jahres wechseln möchten, steht Ihnen in einigen Fällen die außerordentliche Kündigung offen. Das Sonderkündigungsrecht bleibt von einem etwaigen Schufa-Eintrag unberührt, kann aber nur in genau bestimmten Fällen angewendet werden:
• Beitragserhöhung
• Erfolgte Schadensregulierung
• Fahrzeugverkauf oder Fahrzeugwechsel
Die meisten Autobesitzer greifen dann auf die außerordentliche Kündigung zurück, wenn der Versicherer ankündigt, die Beiträge im Folgejahr zu erhöhen. Das Informationsschreiben beinhaltet den Hinweis, dass Sie das Recht zur Sonderkündigung haben. Doch können Sie nicht jede Beitragserhöhung für die Kündigung nutzen. Ändert sich Ihre Schadensfreiheitsklasse, greift das Recht nicht. Gleichfalls ist dies der Fall, wenn Sie durch einen Umzug in eine andere Regionalklasse rutschen. Jetzt bleibt Ihnen nur, bis zum Ende des Vertragsjahres abzuwarten und ordentlich zu kündigen und schließlich zu wechseln.
Ein wenig überraschend ist, dass sowohl Sie als auch Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen kann, wenn ein Schaden reguliert wurde. Sobald Sie über die vollständige Regulierung informiert wurden, haben Sie zwei Wochen für die Sonderkündigung Zeit.
Bei einem Verkauf oder dem Wechsel des Fahrzeugs brauchen Sie natürlich ebenfalls nicht bei Ihrer Kfz-Versicherung zu bleiben und können direkt kündigen. Hier reicht die Abmeldebescheinigung. Das Straßenverkehrsamt teilt Ihrer bisherigen Versicherung die Abmeldung mit, dennoch raten wir Ihnen, die Kfz-Versicherung eigenständig über den Verkauf zu informieren. Auf diese Weise erhalten Sie überschüssig bezahlte Beträge schneller zurück.
Das sollten Sie beim Wechseln beachten
An und für sich ist das Wechseln der Kfz-Versicherung kein Hexenwerk und erfordert keine Raketenwissenschaft. Selbst beim Vorliegen eines Eintrags in der Schufa gibt es nicht viel zu beachten. Sie brauchen nicht hoffen und bangen, ob Sie einen neuen Tarif in der Kfz-Versicherung erhalten. Die Kfz-Haftpflicht erhalten Sie auf jeden Fall, die Teil- und Vollkasko hat einige Hürden, die jedoch zu bewältigen sind. Gehen Sie dennoch nicht ganz unbedarft vor - selbst ohne einen Schufa-Eintrag und mit bester Bonität. Die Kfz-Versicherung wurde vom Gesetzgeber zu den Pflichtversicherungen ernannt. Das bedeutet, dass Sie kein Auto fahren können, wenn es nicht versichert ist. Um das sicherzustellen, erhalten Sie nicht einmal ein Kennzeichen, wenn Sie keinen Versicherungsschutz vorweisen können. Eine bestehende Betriebserlaubnis erlischt, sobald die Kfz-Versicherung der Zulassungsbehörde vom Ende des Vertrags berichtet. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie rechtzeitig vor dem Ende der Kündigungsfrist andere Versicherer und deren Tarife vergleichen, den Neuvertrag abschließen und ganz zuletzt Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen. Der Wechsel der Kfz-Versicherung erfolgt jetzt direkt im Anschluss des alten Vertrags.
Sollten Sie einen Eintrag in der Schufa haben und hätten Sie gerne den Teil- oder Vollkaskoschutz, ist es ratsam, sich ein wenig mehr Zeit zu nehmen und erst zu kündigen, wenn Sie die Versicherungsbestätigung des neuen Anbieters in den Händen halten. Im Notfall stünde Ihnen zwar jederzeit die Haftpflicht, ein neuer Vergleich oder ein neuer Vertrag zur Verfügung, doch erfordert das wieder einen Vergleich und ist für Sie nur Stress. Außerdem müssten Sie mitunter das Vertragsjahr abwarten, bevor Sie aus der notfalls genutzten Kfz-Haftpflicht herauskommen.
Wir raten Ihnen daher, wie folgt beim Wechseln der Kfz-Versicherung vorzugehen:
- Das Vergleichen der Angebote:
Dies ist immer der erste Schritt. Auf unserer Seite finden Sie einen Tarifrechner, der Sie dabei unterstützt, die verschiedenen Angebote der Kfz-Versicherungen miteinander zu vergleichen. Sie geben nur Ihre Daten in die entsprechenden Felder ein und Ihre Wünsche angeben. Anhand Ihrer Eingaben vergleicht der Tarifrechner nun die im Internet zur Verfügung gestellten Tarife der Kfz-Versicherungen und erstellt eine Liste, die die Tarife preislich und inhaltlich sortiert. In Minutenschnelle vergleichen Sie jetzt die Ergebnisse und stellen direkt aus dem Vergleich heraus eine Versicherungsanfrage bei Ihrem Wunschanbieter - Den Anbieter wählen:
Auch wenn der Preis beim Wechseln der Kfz-Versicherung eine wichtige Rolle spielt, so sollte er niemals allein im Vordergrund stehen. Es kommt tatsächlich auf die Inhalte der Autoversicherung an. Prüfen Sie genau, welche Versicherung und welcher Tarif Ihnen die besten Inhalte bietet und auf Ihre Vorstellungen eingeht. Hohe Deckungssummen, die deutlich über der gesetzlichen Summe liegen, sind ein Indiz für eine gute Versicherung. Sie haben die Wahl, die Tarife hinsichtlich der Werkstattbindung oder Selbstbeteiligung zu gestalten. - Anfrage stellen:
Aus unserem Vergleich heraus können Sie eine Versicherungsanfrage stellen. Hierzu wählen Sie Ihren Favoriten und füllen das angezeigte Formular aus. Die meisten Versicherer beantworten Anfragen binnen weniger Stunden oder am Folgetag. Ein Schufa-Eintrag ist oft kein Problem. Selbst der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist möglich, gerade wenn Sie bereit sind, die Jahressumme zu Vertragsbeginn zu entrichten. Die Kfz-Versicherung hat nun nicht mehr die Möglichkeit, auf Ihre Bonitätsprüfung zu verweisen und das Zahlungsausfallrisiko zu monieren. Wird Ihre Versicherungsanfrage genehmigt, erhalten Sie einen Versicherungsnachweis. Auf diesem steht, ab wann die Versicherung beginnt. Sollte es doch zu einer Ablehnung aufgrund des Schufa-Eintrags kommen, probieren Sie Ihr Glück einfach bei einer anderen Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung muss Ihnen jeder Versicherer anbieten. - Kündigung der Altversicherung:
Haben Sie die Bestätigung der neuen Kfz-Versicherung, lösen Sie Ihre alte Autoversicherung auf. Gehen Sie den Wechsel immer rechtzeitig an, da zwischen Vergleich und Neuvertrag durchaus einige Tage liegen können. Anderenfalls riskieren Sie, dass Ihre Kündigungsfrist abgelaufen ist. Sollten es bis zum Fristende nur noch wenige Tage sein, kündigen Sie die alte Kfz-Versicherung vorab per Fax oder E-Mail und schicken die schriftliche Kündigung im Anschluss per Post.
Starten Sie jetzt den Wechsel der Kfz-Versicherung
Trotz einer schlechten Bonität aufgrund mehrerer Schufa-Einträge ist es nicht notwendig, dass Sie auf ewig bei Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung bleiben. Nutzen Sie Ihr Recht und wechseln Sie die Autoversicherung, wenn Sie die Möglichkeit haben und ein besseres Angebot finden. Bringt der Vergleich keine verbesserten Angebote zutage, wissen Sie nach einem Vergleich zumindest, dass Ihre bisherige Autoversicherung für Sie perfekt ist. Sie haben sich informiert und dürfen sich beruhigt zurücklehnen.
Unser Vergleich der Kfz-Versicherungen ist absolut unverbindlich und kostenfrei für Sie. Dasselbe gilt für die Informationen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Mit unserem Tarifrechner werden Sie Sie rasch durch den Vergleichsprozess geführt. Er erleichtert es Ihnen, die vielen Angebote und Tarife zu durchschauen und gute Angebote zu finden. Probieren Sie Ihr Glück einfach einmal und stellen Sie selbst fest, wie leicht der Wechsel der Kfz-Versicherung ist. Immerhin kann er Ihnen sogar trotz eines Eintrags in der Schufa zu einer Vollkaskoversicherung verhelfen. Unmöglich ist nichts und der Zusatzschutz für Ihr Auto ist trotz Schufa realistischer, als Sie vielleicht glauben.
Trotz Schufa-Eintrag - so kündigen Sie die Kfz-Versicherung korrekt
Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln und den alten Vertrag kündigen, gibt es Bedingungen wie Laufzeiten oder Kündigungsfristen zu beachten. Glücklicherweise unterscheiden sich Kfz-Versicherung von mehrjährigen Laufzeitverträgen. Eine Kfz-Versicherung gilt stets für ein Jahr, sodass die Kündigung wesentlich einfacher fällt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, worauf Sie beim Kündigen der Kfz-Versicherung achten müssen und bieten Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten, wenn Sie die Kündigung bei bestehenden Einträgen in der Schufa durchführen.
Die Kündigungszeiträume der Kfz-Versicherung
In der Regel läuft Ihr Vertrag über die Kfz-Versicherung für ein Jahr. Zwar können Versicherer hingehen und gesonderte Laufzeiten bestimmen, in der Praxis kommt das aber recht selten vor. Eine Ausnahme bilden Autoversicherungen für Oldtimer oder für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen genutzt werden.
Früher war es so, dass sich die Kfz-Versicherungen am Kalenderjahr orientierten und die Verträge somit zum 31. Dezember endeten. Es war relativ egal, wann der Vertragsbeginn war, der Vertragsschluss fiel stets auf Ende Dezember. Mittlerweile gehen Versicherungsgesellschaften andere Wege, sodass sich die Verträge änderten. Das bedeutet, dass der Vertragsbeginn auch das Ende der Autoversicherung bestimmt. Schließen Sie Ihre neue Kfz-Versicherung trotz Schufa im August ab, endet das Versicherungsjahr nach der neuen Regelung Ende Juli. Aus diesem Grund kommen Sie nicht daran vorbei, Ihren Versicherungsvertrag vor der Kündigung zu prüfen. Denn jeder Vertrag, der sich nicht am Kalenderjahr orientiert, kann nicht zum Stichtag, dem 30. November aufgelöst werden.
Um die Kfz-Versicherung ordentlich zu kündigen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten. Es spielt dabei übrigens absolut keine Rolle, ob Sie einen Schufa-Eintrag haben oder nicht.
- Die Kündigungsfrist - die Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung beläuft sich immer auf einen Monat zum Ende des Vertrags. Allerdings sollten Sie niemals bis zum letzten Tag der Frist abwarten. Denn die Frist besagt, dass die Kündigung zum Fristende bei Ihrer Versicherung eingegangen sein muss. Kommt Sie später, beispielsweise, weil Sie sie erst in der letzten Sekunde herausgeschickt haben, entscheidet die Versicherung, ob Sie die Kündigung akzeptiert oder erst für das nächste Jahr anerkennt. Sollte Ihre Versicherung tatsächlich noch zum 31. Dezember auslaufen, muss die Kündigung Ihrer Versicherung spätestens am 30.11. vorliegen. Der Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung wird jetzt zum ersten Januar durchgeführt.
- Der Stichtag - lange Zeit galt der 30.November jeden Jahres als der letzte Tag, an dem Sie trotz Schufa Ihre alte Autoversicherung kündigen konnten. Die Versicherer richteten die Verträge an dem Kalenderjahr aus, welches im Januar anfängt und im Dezember ausläuft. Zu dieser Zeit war es so, dass Sie nur zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif wechseln konnten, wenn Sie bis spätestens Ende November kündigten. Heute nutzen nicht mehr alle Verträge diese Vorgehensweise, wodurch es zu unterschiedlichen Stichtagen kommt. Praktisch gesehen kann jeder Tag des Jahres der neue Stichtag sein, je nachdem, wann Ihre Autoversicherung begonnen hat. Sehen Sie sich daher Ihren Vertrag rechtzeitig an und prüfen Sie, welches Datum für Sie als Stichtag gilt.
Falls Sie sehr spät dran sind und erst am letzten Tag der Frist kündigen können, faxen Sie das Schrieben vorab oder versenden es vorab per E-Mail. Mit der Post schicken Sie anschließend die eigentliche Kündigung zu Ihrer Versicherung. Die schriftliche Variante ist notwendig, da die Kündigung unterschrieben und in Papierform vorliegen muss.
- Die Kündigung - kündigen Sie die Kfz-Versicherung, sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie eine schriftliche Kündigung in Papierform verfassen. Sie können den Vertrag über Ihre Kfz-Versicherung nicht mündlich auflösen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist allerdings nicht schwer und erfordert keinerlei Gründe, sofern es eine ordentliche Kündigung ist. Allerdings müssen Sie eine gewisse Ordnung einhalten und sollten die folgenden Details in Ihre Kündigung mit aufnehmen:
• Datum der Kündigung (Ausstellungsdatum)
• Ihre Adresse und Ihr Name
• Versicherungsnummer
• Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
• Unterschrift
Natürlich datieren Sie Ihre Kündigung und inkludieren Ihren Namen und Ihre Adresse in das Schreiben. Noch wichtiger ist jedoch, dass Sie die Versicherungsnummer und das Kennzeichen mit in die Kündigung aufnehmen. Ohne die Versicherungsnummer fällt es der Versicherung schwer, Ihren Namen Ihrem Vertrag zuzuordnen - insbesondere, wenn Ihr Name recht alltäglich ist. Das Kennzeichen hilft bei der weiteren Zuordnung. Sollten Sie mehrere Fahrzeuge bei einer Versicherung versichern, verhindern Sie durch die Kennzeichenangabe, dass versehentlich der falsche Vertrag gekündigt wird. Auch gleicht diese Vorgehensweise etwaige Zahlendreher bei der Versicherungsnummer aus. Die geschehen häufiger, als Sie glauben und führen oft dazu, dass Kündigungen nicht ordentlich bearbeitet werden können.
Das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung
Jede Kfz-Versicherung können Sie ganz problemlos nach einem Jahr kündigen. Es ist unerheblich, ob ein Eintrag in der Schufa vorliegt oder welche Art der Kfz-Versicherung Sie nutzen. Selbst die Versicherungsgesellschaft spielt keine Rolle. Neben der ordentlichen Kündigung zum Vertragsende haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung außerordentlich aufzulösen. Dieses Sonderkündigungsrecht steht jedem Versicherungsnehmer in bestimmten Situationen zu und hängt ebenfalls nicht von einem Eintrag in der Schufa ab. Besonders wichtig ist das Recht, wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erleidet und Sie es abgeben. Auch bei einem Verkauf muss Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, die Versicherung vorzeitig aufzulösen. Neben der Kündigung genügt nun eine Abmeldebescheinigung, damit der Versicherungsvertrag früher endet. Ihre bislang bezahlten Beiträge, die über das Abmeldedatum hinausgehen, erhalten Sie selbstverständlich von der Versicherung erstattet.
Aber es gibt noch ein paar weitere Gründe, die Ihnen das Recht zur Sonderkündigung einräumen:
• unverschuldete Preiserhöhung
• Regulierte Schäden
Im Laufe des Versicherungsjahres erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung Informationen, ob sich die Kosten für den gewählten Tarif im nächsten Versicherungsjahr erhöhen. Ist dies der Fall, und erhöhen sich die Kosten aus Gründen erhöht, die mit Ihnen in Verbindung stehen, dürfen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ab dem Tag, an dem Sie die Information von Ihrer Versicherung schriftlich erhielten, haben Sie für zwei Wochen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Ausnahmen liegen dann vor, wenn die Preiserhöhung auf die Veränderung der Schadensfreiheitsklasse zurückzuführen ist oder wenn Sie umgezogen sind und sich die Regionalklasse ändert.
Nach einem regulierten Unfall darf Ihnen die Kfz-Versicherung problemlos außerordentlich kündigen. Aber auch Sie dürfen die Regulierung als Grund für eine Kündigung nutzen. Wieder besteht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, die ab dem Zeitpunkt gilt, an dem Sie über die vollständige Regulierung erfuhren.
Wichtige Informationen zur Sonderkündigung
Kündigen Sie die Kfz-Versicherung außerordentlich, gelten ein paar andere Regeln, als bei der einfachen Kündigung zum Vertragsende. Jetzt kommen Sie an dem Kündigungsgrund nämlich nicht vorbei und müssen ihn in die Kündigung inkludieren. Im Grunde genommen entnehmen Sie den Grund dem Infoschreiben Ihrer Kfz-Versicherung. Sind Sie mit der Preiserhöhung Ihrer Kfz-Versicherung nicht einverstanden und haben bereits einen günstigeren Anbieter im Auge, nehmen Sie in der Kündigung schlichtweg auf die Preiserhöhung Bezug. Lösen Sie nach der Schadensbegleichung eines Unfalls den Vertrag auf, bezeichnen Sie die Schadensregulierung und sagen dem Versicherer, dass Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach der Regulierung Gebrauch machen.
Allerdings ist es sinnvoll, niemals allein die Sonderkündigung zu nutzen, sondern sich doppelt abzusichern. Kombinieren Sie die außerordentliche Kündigung mit der ordentlichen. Sollte nun etwas schiefgehen oder wird Ihre Sonderkündigung nicht anerkannt, endet der Vertrag definitiv zum Vertragsende, ohne sich zu verlängern. Im Schreiben selbst formulieren Sie »... Kündige ich die Versicherung außerordentlich zum ..., hilfsweise zum ... (Ende des Versicherungsvertrags).
Wie kündigen und wechseln Sie die Versicherung bei einem Schufa-Eintrag?
Trotz eines Eintrags In der Schufa und einer schlechten Bonitätsauskunft haben Sie ausgezeichnete Chancen, die Kfz-Versicherung zu wechseln und zu kündigen. Ohne eine Kfz-Versicherung stehen Sie nach der Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen da. Sollten Sie abgelehnt werden, greifen Sie im schlimmsten Fall auf die Haftpflichtversicherung zurück, die hürdenfrei erhältlich ist.
Kündigen Sie eine bestehende Kfz-Versicherung jedoch erst, nachdem Sie einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Versicherungsanbieter für sich gefunden haben. Es handelt sich bei der Autoversicherung um eine Pflichtversicherung, sodass Ihre Betriebserlaubnis erlischt, wenn der Versicherungsvertrag endet. Ohne einen Versicherungsnachweis können Sie das Fahrzeug nicht mehr nutzen. Suchen Sie daher zuerst nach einem neuen Versicherer oder Tarif, versenden Sie eine Versicherungsanfrage, warten Sie auf die Bestätigung zum neuen Vertrag und kündigen Sie jetzt Ihre alte Kfz-Versicherung. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich insbesondere, wenn Sie trotz eines Eintrag in der Schufa in die Teil- oder Vollkasko wechseln möchten.
Info: Häufig versenden Ihnen Versicherer die Versicherungsbestätigung per E-Mail kurz nach Zustandekommen des Vertrags. Das Straßenverkehrsamt erkennt die Bestätigung ohne Weiteres an.
Kündigen Sie die Kfz-Versicherung, teilt Ihr alter Versicherer dem Straßenverkehrsamt mit, dass die Versicherung aufgelöst wird. Den neuen Nachweis müssen Sie erbringen und der Behörde vorlegen, selbst wenn die Neuversicherung den Versicherungsstatus meldet. Durch dieses Vorgehen verhindern die Behörden, dass unversicherte Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind.
Kündigen Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung
Worauf es bei einer Kündigung der Kfz-Versicherung ankommt, wissen Sie jetzt. Aber wie erhalten Sie eine Kfz-Versicherung, bei der Sie sparen und Sie eventuell noch mit mehr Leistungen überrascht? Mit unserer Hilfe. Wir bieten Ihnen auf unserer Seite einen unverbindlichen Tarifvergleich für alle Varianten der Kfz-Versicherung. Vergleichen Sie nach der Eingabe Ihrer Daten einfach die einzelnen Tarife und suchen Sie sich das Angebot heraus, das zu Ihnen passt. Trotz Schufa ist es möglich, eine hochklassige Vollkaskoversicherung zu erhalten. Gerade, wenn Sie die Jahressumme im Voraus begleichen, ist eine Ablehnung aufgrund der Schufa unwahrscheinlich. Beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen ist es praktisch unmöglich, dass eine Versicherung Sie als Kunden ablehnt. Schauen Sie sich den Vergleich einfach einmal an und kündigen Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung trotz Schufa, wenn Sie ein vielversprechendes Angebot gefunden haben.
