Trotz Schufa-Eintrag - so kündigen Sie die Kfz-Versicherung korrekt

Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln und den alten Vertrag kündigen, gibt es Bedingungen wie Laufzeiten oder Kündigungsfristen zu beachten. Glücklicherweise unterscheiden sich Kfz-Versicherung von mehrjährigen Laufzeitverträgen. Eine Kfz-Versicherung gilt stets für ein Jahr, sodass die Kündigung wesentlich einfacher fällt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, worauf Sie beim Kündigen der Kfz-Versicherung achten müssen und bieten Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten, wenn Sie die Kündigung bei bestehenden Einträgen in der Schufa durchführen.


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Die Kündigungszeiträume der Kfz-Versicherung

In der Regel läuft Ihr Vertrag über die Kfz-Versicherung für ein Jahr. Zwar können Versicherer hingehen und gesonderte Laufzeiten bestimmen, in der Praxis kommt das aber recht selten vor. Eine Ausnahme bilden Autoversicherungen für Oldtimer oder für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen genutzt werden.

Früher war es so, dass sich die Kfz-Versicherungen am Kalenderjahr orientierten und die Verträge somit zum 31. Dezember endeten. Es war relativ egal, wann der Vertragsbeginn war, der Vertragsschluss fiel stets auf Ende Dezember. Mittlerweile gehen Versicherungsgesellschaften andere Wege, sodass sich die Verträge änderten. Das bedeutet, dass der Vertragsbeginn auch das Ende der Autoversicherung bestimmt. Schließen Sie Ihre neue Kfz-Versicherung trotz Schufa im August ab, endet das Versicherungsjahr nach der neuen Regelung Ende Juli. Aus diesem Grund kommen Sie nicht daran vorbei, Ihren Versicherungsvertrag vor der Kündigung zu prüfen. Denn jeder Vertrag, der sich nicht am Kalenderjahr orientiert, kann nicht zum Stichtag, dem 30. November aufgelöst werden.

Um die Kfz-Versicherung ordentlich zu kündigen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten. Es spielt dabei übrigens absolut keine Rolle, ob Sie einen Schufa-Eintrag haben oder nicht.

  • Die Kündigungsfrist - die Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung beläuft sich immer auf einen Monat zum Ende des Vertrags. Allerdings sollten Sie niemals bis zum letzten Tag der Frist abwarten. Denn die Frist besagt, dass die Kündigung zum Fristende bei Ihrer Versicherung eingegangen sein muss. Kommt Sie später, beispielsweise, weil Sie sie erst in der letzten Sekunde herausgeschickt haben, entscheidet die Versicherung, ob Sie die Kündigung akzeptiert oder erst für das nächste Jahr anerkennt. Sollte Ihre Versicherung tatsächlich noch zum 31. Dezember auslaufen, muss die Kündigung Ihrer Versicherung spätestens am 30.11. vorliegen. Der Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung wird jetzt zum ersten Januar durchgeführt.
  • Der Stichtag - lange Zeit galt der 30.November jeden Jahres als der letzte Tag, an dem Sie trotz Schufa Ihre alte Autoversicherung kündigen konnten. Die Versicherer richteten die Verträge an dem Kalenderjahr aus, welches im Januar anfängt und im Dezember ausläuft. Zu dieser Zeit war es so, dass Sie nur zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif wechseln konnten, wenn Sie bis spätestens Ende November kündigten. Heute nutzen nicht mehr alle Verträge diese Vorgehensweise, wodurch es zu unterschiedlichen Stichtagen kommt. Praktisch gesehen kann jeder Tag des Jahres der neue Stichtag sein, je nachdem, wann Ihre Autoversicherung begonnen hat. Sehen Sie sich daher Ihren Vertrag rechtzeitig an und prüfen Sie, welches Datum für Sie als Stichtag gilt.
Falls Sie sehr spät dran sind und erst am letzten Tag der Frist kündigen können, faxen Sie das Schrieben vorab oder versenden es vorab per E-Mail. Mit der Post schicken Sie anschließend die eigentliche Kündigung zu Ihrer Versicherung. Die schriftliche Variante ist notwendig, da die Kündigung unterschrieben und in Papierform vorliegen muss.
  • Die Kündigung - kündigen Sie die Kfz-Versicherung, sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie eine schriftliche Kündigung in Papierform verfassen. Sie können den Vertrag über Ihre Kfz-Versicherung nicht mündlich auflösen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist allerdings nicht schwer und erfordert keinerlei Gründe, sofern es eine ordentliche Kündigung ist. Allerdings müssen Sie eine gewisse Ordnung einhalten und sollten die folgenden Details in Ihre Kündigung mit aufnehmen:

• Datum der Kündigung (Ausstellungsdatum)
• Ihre Adresse und Ihr Name
• Versicherungsnummer
• Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
• Unterschrift

Natürlich datieren Sie Ihre Kündigung und inkludieren Ihren Namen und Ihre Adresse in das Schreiben. Noch wichtiger ist jedoch, dass Sie die Versicherungsnummer und das Kennzeichen mit in die Kündigung aufnehmen. Ohne die Versicherungsnummer fällt es der Versicherung schwer, Ihren Namen Ihrem Vertrag zuzuordnen - insbesondere, wenn Ihr Name recht alltäglich ist. Das Kennzeichen hilft bei der weiteren Zuordnung. Sollten Sie mehrere Fahrzeuge bei einer Versicherung versichern, verhindern Sie durch die Kennzeichenangabe, dass versehentlich der falsche Vertrag gekündigt wird. Auch gleicht diese Vorgehensweise etwaige Zahlendreher bei der Versicherungsnummer aus. Die geschehen häufiger, als Sie glauben und führen oft dazu, dass Kündigungen nicht ordentlich bearbeitet werden können.

Das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Jede Kfz-Versicherung können Sie ganz problemlos nach einem Jahr kündigen. Es ist unerheblich, ob ein Eintrag in der Schufa vorliegt oder welche Art der Kfz-Versicherung Sie nutzen. Selbst die Versicherungsgesellschaft spielt keine Rolle. Neben der ordentlichen Kündigung zum Vertragsende haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung außerordentlich aufzulösen. Dieses Sonderkündigungsrecht steht jedem Versicherungsnehmer in bestimmten Situationen zu und hängt ebenfalls nicht von einem Eintrag in der Schufa ab. Besonders wichtig ist das Recht, wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erleidet und Sie es abgeben. Auch bei einem Verkauf muss Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, die Versicherung vorzeitig aufzulösen. Neben der Kündigung genügt nun eine Abmeldebescheinigung, damit der Versicherungsvertrag früher endet. Ihre bislang bezahlten Beiträge, die über das Abmeldedatum hinausgehen, erhalten Sie selbstverständlich von der Versicherung erstattet.

Aber es gibt noch ein paar weitere Gründe, die Ihnen das Recht zur Sonderkündigung einräumen:

• unverschuldete Preiserhöhung
• Regulierte Schäden

Im Laufe des Versicherungsjahres erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung Informationen, ob sich die Kosten für den gewählten Tarif im nächsten Versicherungsjahr erhöhen. Ist dies der Fall, und erhöhen sich die Kosten aus Gründen erhöht, die mit Ihnen in Verbindung stehen, dürfen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ab dem Tag, an dem Sie die Information von Ihrer Versicherung schriftlich erhielten, haben Sie für zwei Wochen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Ausnahmen liegen dann vor, wenn die Preiserhöhung auf die Veränderung der Schadensfreiheitsklasse zurückzuführen ist oder wenn Sie umgezogen sind und sich die Regionalklasse ändert.

Nach einem regulierten Unfall darf Ihnen die Kfz-Versicherung problemlos außerordentlich kündigen. Aber auch Sie dürfen die Regulierung als Grund für eine Kündigung nutzen. Wieder besteht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, die ab dem Zeitpunkt gilt, an dem Sie über die vollständige Regulierung erfuhren.

Wichtige Informationen zur Sonderkündigung

Kündigen Sie die Kfz-Versicherung außerordentlich, gelten ein paar andere Regeln, als bei der einfachen Kündigung zum Vertragsende. Jetzt kommen Sie an dem Kündigungsgrund nämlich nicht vorbei und müssen ihn in die Kündigung inkludieren. Im Grunde genommen entnehmen Sie den Grund dem Infoschreiben Ihrer Kfz-Versicherung. Sind Sie mit der Preiserhöhung Ihrer Kfz-Versicherung nicht einverstanden und haben bereits einen günstigeren Anbieter im Auge, nehmen Sie in der Kündigung schlichtweg auf die Preiserhöhung Bezug. Lösen Sie nach der Schadensbegleichung eines Unfalls den Vertrag auf, bezeichnen Sie die Schadensregulierung und sagen dem Versicherer, dass Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach der Regulierung Gebrauch machen.

Allerdings ist es sinnvoll, niemals allein die Sonderkündigung zu nutzen, sondern sich doppelt abzusichern. Kombinieren Sie die außerordentliche Kündigung mit der ordentlichen. Sollte nun etwas schiefgehen oder wird Ihre Sonderkündigung nicht anerkannt, endet der Vertrag definitiv zum Vertragsende, ohne sich zu verlängern. Im Schreiben selbst formulieren Sie »... Kündige ich die Versicherung außerordentlich zum ..., hilfsweise zum ... (Ende des Versicherungsvertrags).

Wie kündigen und wechseln Sie die Versicherung bei einem Schufa-Eintrag?

Trotz eines Eintrags In der Schufa und einer schlechten Bonitätsauskunft haben Sie ausgezeichnete Chancen, die Kfz-Versicherung zu wechseln und zu kündigen. Ohne eine Kfz-Versicherung stehen Sie nach der Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen da. Sollten Sie abgelehnt werden, greifen Sie im schlimmsten Fall auf die Haftpflichtversicherung zurück, die hürdenfrei erhältlich ist.

Kündigen Sie eine bestehende Kfz-Versicherung jedoch erst, nachdem Sie einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Versicherungsanbieter für sich gefunden haben. Es handelt sich bei der Autoversicherung um eine Pflichtversicherung, sodass Ihre Betriebserlaubnis erlischt, wenn der Versicherungsvertrag endet. Ohne einen Versicherungsnachweis können Sie das Fahrzeug nicht mehr nutzen. Suchen Sie daher zuerst nach einem neuen Versicherer oder Tarif, versenden Sie eine Versicherungsanfrage, warten Sie auf die Bestätigung zum neuen Vertrag und kündigen Sie jetzt Ihre alte Kfz-Versicherung. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich insbesondere, wenn Sie trotz eines Eintrag in der Schufa in die Teil- oder Vollkasko wechseln möchten.

Info: Häufig versenden Ihnen Versicherer die Versicherungsbestätigung per E-Mail kurz nach Zustandekommen des Vertrags. Das Straßenverkehrsamt erkennt die Bestätigung ohne Weiteres an.

Kündigen Sie die Kfz-Versicherung, teilt Ihr alter Versicherer dem Straßenverkehrsamt mit, dass die Versicherung aufgelöst wird. Den neuen Nachweis müssen Sie erbringen und der Behörde vorlegen, selbst wenn die Neuversicherung den Versicherungsstatus meldet. Durch dieses Vorgehen verhindern die Behörden, dass unversicherte Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind.

Kündigen Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung

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