Kfz-Versicherung - diese Gründe erlauben die Sonderkündigung

Mit einem Schufa-Eintrag ist das Leben nicht so einfach. Sie werden in vielen Bereichen eingeschränkt, denn Verträge sehen eine Bonitätsprüfung vor, nach der Sie von einigen Anbietern abgelehnt werden. Da viele Personen mit Schufa-Einträgen schlechte Erfahrungen gemacht haben, wagen sie sich nicht mehr, Verträge einfach so aufzulösen oder gar eine Kfz-Versicherung zu kündigen. An Ihren Zweifeln soll es jedoch nicht hapern, denn trotz eines Eintrags in der Schufa und einer somit schlechten Bonitätsprüfung dürfen und sollten Sie von Ihrem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen. Führen Sie vorab einen Vergleich der Kfz-Versicherungen durch und haben bereits einen neuen Anbieter gefunden, ist die Kündigung kein Problem. Es ist nicht notwendig, auf ewig bei einer Versicherung zu bleiben. Die Sonderkündigung bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, einen Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn sich die Bedingungen änderten. Sie brauchen nun nicht mehr die normale Kündigungsfrist abzuwarten. Wann das Sonderkündigungsrecht auf Sie zutrifft, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.


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Der Unterschied zwischen Kündigung und Sonderkündigung

Ihre Kfz-Versicherung läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch, sollten Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die älteren Verträge berücksichtigen noch das typische Kalenderjahr, beginnen also am 01. Januar und enden am 31. Dezember. Neue Verträge beginnen häufig mitten im Jahr: genau an dem Tag, an dem Sie das Fahrzeug anmelden. Ein solcher Vertrag endet ein Jahr später. Ausnahmen machen Kfz-Versicherungen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Diese Autoversicherungen laufen nur über einen ganz bestimmten Zeitraum.

  • Achtung: Auch bei einem Saisonkennzeichen können Sie Kfz-Versicherungen abschließen, die ein vollständiges Jahr berücksichtigen. Vor der Kündigung müssen Sie immer Ihren Vertrag überprüfen und schauen, wann der Vertrag tatsächlich endet.

Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung trotz Schufa kündigen, formulieren Sie ein Kündigungsschreiben auf und versenden es rechtzeitig, damit es pünktlich vor Fristende bei der Versicherung eingeht. Pünktlich bedeutet, dass das Schreiben spätestens einen Monat vor Vertragsende Ihrer Versicherung vorliegen muss. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, sofern Ihnen die Versicherung keine Kulanz einräumt.

Auf der anderen Seite besteht das Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt dann in Kraft, wenn sich während der Vertragslaufzeit etwas Bedeutendes ändert oder die Versicherung Sie über eine für Sie negative Anpassung der Beiträge informiert.

Die wichtigsten Gründe für die Sonderkündigung der Kfz-Versicherung

Kommen Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nach, kann Ihnen Ihre Kfz-Versicherung kündigen und selbst vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das geschieht meist dann, wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen und sich ein größerer Zahlungsrückstand angehäuft hat. Als Versicherungsnehmer haben Sie allerdings ganz andere Gründe für die Sonderkündigung. In gewissen Fällen ist es Ihnen erlaubt, außerordentlich außerhalb der festen Kündigungsfrist die Vertragsauflösung in die Wege zu leiten. Selbst ein Schufa-Eintrag ändert nichts an diesen Fakten.

In der Regel gibt es drei Gründe, die zu einer außerordentlichen Kündigung führen können:

• Beitragserhöhung
• Schadensregulierung
• Fahrzeugabmeldung

Zumeist nutzen Sie die außerordentliche Kündigung, wenn Ihr Vertragspartner die Preise zu Ihrem Nachteil anpasst. Informiert Sie Ihre Kfz-Versicherung darüber, dass der Beitrag ab einem bestimmten Zeitpunkt ansteigt, haben Sie zwei Wochen zeit, um die Autoversicherung außerordentlich aufzulösen. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Sie das Schreiben Ihrer Versicherung in der Post hatten. Sollten Sie den gesamten Jahresbeitrag im Voraus entrichtet oder bereits eine Vorleistung gezahlt haben, erhalten Sie die über das Vertragsende hinaus bezahlten Beiträge natürlich erstattet. Das Sonderkündigungsrecht trifft jedoch nicht auf jede Preisanpassung zu:

  • Preisreduzierungen erlauben keine Sonderkündigung
  • Die Preiserhöhung darf nicht selbst verschuldet sein

Erhöhen sich die Gebühren, weil Ihre Schadensfreiheitsklasse nach einem selbst verschuldeten Unfall angepasst wurde, ist die außerordentliche Kündigung nicht erlaubt. Auch ein Umzug und somit ein Wechseln in eine andere und teurere Regionalklasse ermöglicht es Ihnen nicht, die Sonderkündigung zu nutzen.

Im Nachgang einer Schadensregulierung können sowohl die Versicherung als auch Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Ob die Versicherung den Schaden vollständig anerkannte, ist nun unerheblich. Sobald Sie von der erfolgten Regulierung des Schadens erfahren, haben Sie zwei Wochen Zeit, um die Kündigung abzuschicken.

Beim Verkauf oder der Stilllegung des Fahrzeugs tritt grundsätzlich das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Eine Frist gibt es in diesem Fall nicht. Das Straßenverkehrsamt gibt Ihnen eine Abmeldebescheinigung und informiert bereits die Versicherung über die erfolgte Abmeldung. Dennoch raten wir Ihnen, sich selbstständig mit der Kfz-Versicherung in Verbindung zu setzen. Ihr überschüssiger Beitrag wird nun wesentlich rascher erstattet. Nach einem Verkauf ist es empfehlenswert, die Versicherung zusätzlich zu informieren. Sie verhindern so, dass ein Käufer eventuell noch unter ihrer Kfz-Versicherung einen Schaden verursacht. Sie könnten zwar belegen, dass das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr Ihnen gehörte, die Diskussionen und den Aufwand ersparen Sie sich durch eine kurze Information der Versicherung aber lieber.

Wie die außerordentliche Kündigung funktioniert

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt alle Formen der Kündigung. So unterliegt auch die Sonderkündigung den gesetzlichen Vorschriften, die besagen, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat und pünktlich innerhalb der bestehenden Frist bei der Kfz-Versicherung eingegangen sein muss.

Der eigentliche Unterschied zur gewöhnlichen Kündigung ist, dass Sie bei der außerordentlichen Kündigung einen Grund benennen müssen. Das ist einfach, da Sie sich in dem Kündigungsschreiben auf die Beitragserhöhung oder die Regulierung des Unfallschadens berufen.

Zusätzlich weist eine saubere Kündigung diese Inhalte auf:

• Ausstellungsdatum
• Ihre Anschrift und Ihren Namen
• Die Versicherungsnummer
• Das Kfz-Kennzeichen
• Datum des Vertragsendes
• Unterschrift

Letztendlich ist es nicht notwendig, zusätzlich zur Versicherungsnummer das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs aufzuführen. Wir raten es Ihnen trotzdem. Denn die Erfahrung sagt, dass zu schnell ein Dreher in der Versicherungsnummer geschieht oder dass mehrere Fahrzeuge unter einer Nummer versichert sind. Durch die Angabe des Kennzeichens stellen Sie sicher, dass die Sonderkündigung korrekt zugeordnet und der richtige Kfz-Versicherungsvertrag gekündigt wird.

Gleichfalls hilft es, zusätzlich zur außerordentlichen Kündigung eine gewöhnliche Kündigung auszusprechen. Nutzen Sie hierzu den Satz »kündige ich die Versicherung außerordentlich zum xxx, hilfsweise zum xxx?« Sollte Ihre Kfz-Versicherung die außerordentliche Kündigung nicht anerkennen, wird das Vertragsverhältnis zum eigentlichen Ende des Vertrags beendet.

Bedingt die Schufa eine andere Vorgehensweise?

Ein Schufa-Eintrag verhindert gewiss nicht, dass Sie von Ihrem Recht auf die Sonderkündigung Gebrauch machen können. In der Regel finden Sie trotz eines miserablen Schufa-Scores eine neue Kfz-Versicherung. Selbst der Abschluss einer Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung ist möglich. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Sie den Jahresbeitrag im Voraus zahlen.

Trotzdem gilt es, dass Sie sich vor der Kündigung - egal ob ordentlich oder außerordentlich - absichern. Vergleichen Sie als Erstes die Tarife einzelner Versicherer. Unser Tarifrechner unterstützt Sie hierbei. Stellen Sie nun eine Versicherungsanfrage und warten Sie, ob Ihre gewählte Versicherung Sie trotz Schufa als Kunden akzeptiert. Jetzt erst kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung. Eine doppelte Versicherung kommt nicht zustande, da die Kfz-Versicherung jeweils dem Straßenverkehrsamt gemeldet wird und eine Doppelversicherung auffallen würde. Kommt es zwischen dem Vertragsende und dem Beginn Ihrer neuen Kfz-Versicherung zu einer Überschneidung, beginnt die neue Kfz-Versicherung automatisch später.

Verbessern Sie Ihren Versicherungsschutz trotz Schufa

Es gibt viele Gründe, die für den Wechseln der Kfz-Versicherung sprechen und eine Kündigung des Altvertrags bewirken. Der Vergleich der Kfz-Versicherungen einmal im Jahr lohnt sich in jedem Fall, unabhängig davon, ob Sie ordentlich kündigen oder die Sonderkündigung nutzen. Sie können durch den Vergleich nicht nur die jährlichen Kosten für Ihr Auto reduzieren. Sie können ebenfalls Ihren Schutz verbessern. Nutzen Sie noch eine alte Kfz-Versicherung, die sich bereits seit Jahren immer wieder verlängert, bieten Ihnen neue Tarife einen wesentlich besseren Schutz. Probieren Sie unseren Tarifvergleich der Kfz-Versicherung trotz Schufa nur einmal aus und schauen Sie, wie einfach das Sparen bei den Kfz-Nebenkosten sein kann. Die Schufa dürfen Sie jetzt ruhig einmal vergessen und an sich denken. Gönnen Sie sich einen verbesserten Schutz und nutzen Sie notfalls Ihr Recht auf die Sonderkündigung.