Wechseln Sie die Kfz-Versicherung - auch trotz Schufa kein Problem

Es gibt langjährige Verträge, aus denen Sie nur schwer herauskommen. Dann gibt es die Kfz-Versicherung. Wie viele Versicherungsverträge läuft sie für genau ein Jahr und bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell in einen anderen Tarif oder zu einer anderen Versicherung zu wechseln. Kündigen Sie nicht, verlängert sie sich - wieder um ein Jahr. Das Wechseln an sich ist also kein Problem, die Frage ist eher, für welchen anderen Anbieter Sie sich entscheiden. Oder, ob Sie trotz eines Eintrags in der Schufa die Kfz-Versicherung wechseln können. Die Suche nach einem neuen Anbieter ist bereits nicht ganz einfach, schließlich gibt es ein großes Angebot und die Tarife unterscheiden sich. Eine große Auswahl macht die Wahl nicht leichter. Auf unserer Seite geben wir Ihnen Tipps, wie Sie eine gute Kfz-Versicherung finden und schließlich trotz Schufa die bestehende Versicherung wechseln.

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Die Kfz-Versicherung wird oft gewechselt

In einigen Beziehungen sind wir recht vorhersehbar. Viele Bürger wählen ein einziges Mal ein Produkt aus und bleiben zumindest der Marke über Jahre hinweg treu. Überlegen Sie selbst und prüfen Sie Ihren Freundeskreis. Wie oft kommt es vor, dass ein iPhone-Nutzer zu einem anderen Hersteller wechselt? Genau, überaus selten. Es geht aber auch anders. In Bezug auf die Kfz-Versicherung zeigen sich viele Autohalter extrem wechselfreudig und probieren regelmäßig neue Tarife und Versicherer aus. Jährlich sind es weit über eine Million Versicherungsnehmer, die tatsächlich jedes Jahr einen Vergleich durchführen und sich anders - und häufig besser - versichern. Der Grund für das Wechseln der Kfz-Versicherung ist jedoch gar nicht ein niedrigerer Beitrag. Viele Autofahrer wünschen sich schlichtweg mehr Schutz und zahlen gerne mehr, wenn sie das Auto besser versichert wissen. Dennoch spielt eine etwaige Ersparnis eine tragende Rolle im Vergleich der Kfz-Versicherungen. Übrigens muss das Wechseln gar nicht von Versicherung zu Versicherung erfolgen. Teilweise genügt es schon, wenn Sie in einen neuen oder verbesserten Tarif Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung wechseln. Das ist gerade bei einem Eintrag in der Schufa überhaupt kein Problem, schließlich kennt Sie Ihre Versicherung bereits als guter und zuverlässiger Kunde.

Aber auch, wenn Sie zu einer anderen Gesellschaft wechseln, steht Ihnen die Schufa nicht mit erhobenem Zeigefinger im Wege. Der Versicherungswechsel ist gar nicht schwer und wesentlich fixer erledigt, als beispielsweise ein Ratenvertrag über ein Handy. Denn Versicherungsverträge werden stets im Voraus bezahlt, sodass ein Zahlungsausfall sehr gut verhindert werden kann. Selbst bei einer monatlichen Zahlweise ist dies der Fall. Zahlen Sie nicht mehr, stellt der Versicherer die Kfz-Versicherung ruhend und kommt nur noch für Schäden auf, die in den Zeitraum fallen, zu dem die Beiträge bezahlt wurden. Außerdem kann die Versicherung den Vertrag sehr einfach kündigen, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen.

Und es kommt noch viel besser. Entscheiden Sie sich für eine Kfz-Haftpflicht, können Sie selbst mit mehreren Schufa-Einträgen kaum abgelehnt werden. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, während die Teil- und Vollkaskoversicherungen Zusatzversicherungen sind. Die Versicherer müssen Ihnen daher grundsätzlich zumindest die Haftpflicht anbieten.

Wie funktioniert der Wechsel der Kfz-Versicherung?

Bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können, ist eine Kündigung nötig. Die Laufzeiten der Versicherungsverträge sind einjährig bemessen; eine lange Wartezeit entfällt daher. Wann Sie die Kündigung einreichen müssen, hängt von Ihrem Vertrag und der jeweiligen Laufzeit ab:

• Kalenderjahr - der Versicherungsvertrag orientiert sich am Kalenderjahr und geht von Januar bis Dezember. Die Kündigung muss spätestens zum 30.11. erfolgen.
• Vertragsjahr - der Vertragsbeginn fällt auf den Tag im Jahr, an dem Sie das Fahrzeug anmeldeten und versicherten. Nehmen wir den 01. Juni als Beispiel. Um die Versicherung zu kündigen, müssen Sie die Kündigung spätestens zum 30. April des Folgejahres eingereicht haben, da die Versicherung zum 31. Mai enden und sich verlängern würde.

Die zweite Variante kommt heute immer öfter vor. Schauen Sie sich daher Ihren Versicherungsvertrag an und bringen Sie das Enddatum in Erfahrung, wenn Sie überlegen, ob Sie die Versicherung wechseln möchten. Sollten Sie sich unsicher sein, hilft ebenfalls ein Anruf bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Die Kfz-Versicherung außerhalb des Vertragsjahrs wechseln

Jährlich können Sie dann wechseln, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung gewöhnlich kündigen möchten. Diese Variante steht Ihnen grundsätzlich offen und Sie können ohne die Angabe von Gründen die Kfz-Versicherung kündigen und eine neue abschließen. Sollten Sie die Kündigungsfrist verpasst haben oder unterhalb des Jahres wechseln möchten, steht Ihnen in einigen Fällen die außerordentliche Kündigung offen. Das Sonderkündigungsrecht bleibt von einem etwaigen Schufa-Eintrag unberührt, kann aber nur in genau bestimmten Fällen angewendet werden:

• Beitragserhöhung
• Erfolgte Schadensregulierung
• Fahrzeugverkauf oder Fahrzeugwechsel

Die meisten Autobesitzer greifen dann auf die außerordentliche Kündigung zurück, wenn der Versicherer ankündigt, die Beiträge im Folgejahr zu erhöhen. Das Informationsschreiben beinhaltet den Hinweis, dass Sie das Recht zur Sonderkündigung haben. Doch können Sie nicht jede Beitragserhöhung für die Kündigung nutzen. Ändert sich Ihre Schadensfreiheitsklasse, greift das Recht nicht. Gleichfalls ist dies der Fall, wenn Sie durch einen Umzug in eine andere Regionalklasse rutschen. Jetzt bleibt Ihnen nur, bis zum Ende des Vertragsjahres abzuwarten und ordentlich zu kündigen und schließlich zu wechseln.

Ein wenig überraschend ist, dass sowohl Sie als auch Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen kann, wenn ein Schaden reguliert wurde. Sobald Sie über die vollständige Regulierung informiert wurden, haben Sie zwei Wochen für die Sonderkündigung Zeit.

Bei einem Verkauf oder dem Wechsel des Fahrzeugs brauchen Sie natürlich ebenfalls nicht bei Ihrer Kfz-Versicherung zu bleiben und können direkt kündigen. Hier reicht die Abmeldebescheinigung. Das Straßenverkehrsamt teilt Ihrer bisherigen Versicherung die Abmeldung mit, dennoch raten wir Ihnen, die Kfz-Versicherung eigenständig über den Verkauf zu informieren. Auf diese Weise erhalten Sie überschüssig bezahlte Beträge schneller zurück.

Das sollten Sie beim Wechseln beachten

An und für sich ist das Wechseln der Kfz-Versicherung kein Hexenwerk und erfordert keine Raketenwissenschaft. Selbst beim Vorliegen eines Eintrags in der Schufa gibt es nicht viel zu beachten. Sie brauchen nicht hoffen und bangen, ob Sie einen neuen Tarif in der Kfz-Versicherung erhalten. Die Kfz-Haftpflicht erhalten Sie auf jeden Fall, die Teil- und Vollkasko hat einige Hürden, die jedoch zu bewältigen sind. Gehen Sie dennoch nicht ganz unbedarft vor - selbst ohne einen Schufa-Eintrag und mit bester Bonität. Die Kfz-Versicherung wurde vom Gesetzgeber zu den Pflichtversicherungen ernannt. Das bedeutet, dass Sie kein Auto fahren können, wenn es nicht versichert ist. Um das sicherzustellen, erhalten Sie nicht einmal ein Kennzeichen, wenn Sie keinen Versicherungsschutz vorweisen können. Eine bestehende Betriebserlaubnis erlischt, sobald die Kfz-Versicherung der Zulassungsbehörde vom Ende des Vertrags berichtet. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie rechtzeitig vor dem Ende der Kündigungsfrist andere Versicherer und deren Tarife vergleichen, den Neuvertrag abschließen und ganz zuletzt Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen. Der Wechsel der Kfz-Versicherung erfolgt jetzt direkt im Anschluss des alten Vertrags.

Sollten Sie einen Eintrag in der Schufa haben und hätten Sie gerne den Teil- oder Vollkaskoschutz, ist es ratsam, sich ein wenig mehr Zeit zu nehmen und erst zu kündigen, wenn Sie die Versicherungsbestätigung des neuen Anbieters in den Händen halten. Im Notfall stünde Ihnen zwar jederzeit die Haftpflicht, ein neuer Vergleich oder ein neuer Vertrag zur Verfügung, doch erfordert das wieder einen Vergleich und ist für Sie nur Stress. Außerdem müssten Sie mitunter das Vertragsjahr abwarten, bevor Sie aus der notfalls genutzten Kfz-Haftpflicht herauskommen.

Wir raten Ihnen daher, wie folgt beim Wechseln der Kfz-Versicherung vorzugehen:

  • Das Vergleichen der Angebote:
    Dies ist immer der erste Schritt. Auf unserer Seite finden Sie einen Tarifrechner, der Sie dabei unterstützt, die verschiedenen Angebote der Kfz-Versicherungen miteinander zu vergleichen. Sie geben nur Ihre Daten in die entsprechenden Felder ein und Ihre Wünsche angeben. Anhand Ihrer Eingaben vergleicht der Tarifrechner nun die im Internet zur Verfügung gestellten Tarife der Kfz-Versicherungen und erstellt eine Liste, die die Tarife preislich und inhaltlich sortiert. In Minutenschnelle vergleichen Sie jetzt die Ergebnisse und stellen direkt aus dem Vergleich heraus eine Versicherungsanfrage bei Ihrem Wunschanbieter
  • Den Anbieter wählen:
    Auch wenn der Preis beim Wechseln der Kfz-Versicherung eine wichtige Rolle spielt, so sollte er niemals allein im Vordergrund stehen. Es kommt tatsächlich auf die Inhalte der Autoversicherung an. Prüfen Sie genau, welche Versicherung und welcher Tarif Ihnen die besten Inhalte bietet und auf Ihre Vorstellungen eingeht. Hohe Deckungssummen, die deutlich über der gesetzlichen Summe liegen, sind ein Indiz für eine gute Versicherung. Sie haben die Wahl, die Tarife hinsichtlich der Werkstattbindung oder Selbstbeteiligung zu gestalten.
  • Anfrage stellen:
    Aus unserem Vergleich heraus können Sie eine Versicherungsanfrage stellen. Hierzu wählen Sie Ihren Favoriten und füllen das angezeigte Formular aus. Die meisten Versicherer beantworten Anfragen binnen weniger Stunden oder am Folgetag. Ein Schufa-Eintrag ist oft kein Problem. Selbst der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist möglich, gerade wenn Sie bereit sind, die Jahressumme zu Vertragsbeginn zu entrichten. Die Kfz-Versicherung hat nun nicht mehr die Möglichkeit, auf Ihre Bonitätsprüfung zu verweisen und das Zahlungsausfallrisiko zu monieren. Wird Ihre Versicherungsanfrage genehmigt, erhalten Sie einen Versicherungsnachweis. Auf diesem steht, ab wann die Versicherung beginnt. Sollte es doch zu einer Ablehnung aufgrund des Schufa-Eintrags kommen, probieren Sie Ihr Glück einfach bei einer anderen Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung muss Ihnen jeder Versicherer anbieten.
  • Kündigung der Altversicherung:
    Haben Sie die Bestätigung der neuen Kfz-Versicherung, lösen Sie Ihre alte Autoversicherung auf. Gehen Sie den Wechsel immer rechtzeitig an, da zwischen Vergleich und Neuvertrag durchaus einige Tage liegen können. Anderenfalls riskieren Sie, dass Ihre Kündigungsfrist abgelaufen ist. Sollten es bis zum Fristende nur noch wenige Tage sein, kündigen Sie die alte Kfz-Versicherung vorab per Fax oder E-Mail und schicken die schriftliche Kündigung im Anschluss per Post.

Starten Sie jetzt den Wechsel der Kfz-Versicherung

Trotz einer schlechten Bonität aufgrund mehrerer Schufa-Einträge ist es nicht notwendig, dass Sie auf ewig bei Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung bleiben. Nutzen Sie Ihr Recht und wechseln Sie die Autoversicherung, wenn Sie die Möglichkeit haben und ein besseres Angebot finden. Bringt der Vergleich keine verbesserten Angebote zutage, wissen Sie nach einem Vergleich zumindest, dass Ihre bisherige Autoversicherung für Sie perfekt ist. Sie haben sich informiert und dürfen sich beruhigt zurücklehnen.

Unser Vergleich der Kfz-Versicherungen ist absolut unverbindlich und kostenfrei für Sie. Dasselbe gilt für die Informationen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Mit unserem Tarifrechner werden Sie Sie rasch durch den Vergleichsprozess geführt. Er erleichtert es Ihnen, die vielen Angebote und Tarife zu durchschauen und gute Angebote zu finden. Probieren Sie Ihr Glück einfach einmal und stellen Sie selbst fest, wie leicht der Wechsel der Kfz-Versicherung ist. Immerhin kann er Ihnen sogar trotz eines Eintrags in der Schufa zu einer Vollkaskoversicherung verhelfen. Unmöglich ist nichts und der Zusatzschutz für Ihr Auto ist trotz Schufa realistischer, als Sie vielleicht glauben.