Wie erhält man eine eVB-Nummer trotz Schufa-Eintrag

Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist der Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser wird über eine elektronische Nummer, die sogenannte eVB-Nummer, erbracht. Bevor die Versicherung den Versicherungsschutz bestätigt, überprüft sie die Bonität des Versicherungsnehmers. Es gibt zwar eine eVB-Nummer trotz Schufa, jedoch kann es bei negativer Schufa zu Einschränkungen im Versicherungsschutz kommen.

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Was ist die eVB-Nummer?

In Deutschland dürfen Autos ohne gültige Haftpflichtversicherung nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Haftpflicht hat einerseits den Zweck, den Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Ruin bewahren. Denn insbesondere Personenschäden sorgen schnell für sechs- bis siebenstellige Schadenssummen. Andererseits soll die Kfz-Haftpflicht verhindern, dass Geschädigte auf den Kosten eines Unfalls sitzen bleiben. Deshalb erhalten Autos hierzulande nur dann eine Zulassung bei der zuständigen Stelle, wenn sie nachweisen können, dass ein solcher Versicherungsschutz besteht.

Früher erfolgte die Bestätigung des Versicherungsschutzes über die ausgedruckte Doppelkarte. Um das Betrugsrisiko zu senken und den Verwaltungsaufwand zu verringern, wurde die Papierform des Versicherungsnachweises im Jahr 2008 abgeschafft. Seitdem ist der Nachweis über den Versicherungsschutz nur noch elektronisch möglich. Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: eVB-Nummer) muss bei der Anmeldung des Autos vorliegen, damit es für den Straßenverkehr zugelassen werden kann.

Wer vergibt die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer wird von den Versicherungsunternehmen vergeben. Sobald der Versicherungsantrag eines Kfz-Halters bei der Assekuranz eingegangen, bearbeitet und angenommen wurde, wird die eVB-Nummer erstellt. Die Versicherung schickt diese dann - auf elektronischem Wege - dem Versicherungsnehmer und gleichzeitig an die zuständige Zulassungsstelle vor Ort. Der Versicherungsnehmer kann sich dann sofort zur Zulassungsstelle begeben und dort sein Auto anmelden.

Die eVB-Nummer bezieht sich immer nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung. Nur sie ist gesetzlich verpflichtend für alle Autos, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Darüber hinaus kann jeder Fahrzeughalter eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die jedoch freiwillig erfolgt und für Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig ist.

Gibt es die eVB-Nummer trotz negativem SCHUFA Eintrag?

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt sofort nach dem Abschluss des Vertrages und nicht erst nach der Zahlung des ersten Beitrages. Kommt es kurz darauf zu einem Unfall, muss die Versicherung den Schaden des Unfallgegners bezahlen, selbst wenn der Versicherungsnehmer noch gar keinen Versicherungsbeitrag bezahlt hat. Umso wichtiger ist es den Versicherungen, dass ihre Versicherten zahlungskräftige Kunden sind, die ihre Beiträge pünktlich bezahlen. Deshalb prüft jede Versicherung vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages die Bonität des Versicherungsnehmers.

Oft werden hierzu die Einträge in der Schufa, der bekanntesten Auskunftei in Deutschland, kontrolliert. Hier sind Informationen gespeichert, die Aufschluss über das Zahlungsverhalten und die Bonität einer Person geben. Dazu gehören unter anderem vorhandene Mobilfunk- oder Leasingverträge, bestehende Kredite und Kreditkarten sowie Bankkonten und Kundenkonten bei Versandhäusern oder anderen Geschäften, die Ratenzahlung anbieten. Auch offene Zahlungen oder Zahlungsausfälle von berechtigten Forderungen sind hier vermerkt. Verbraucher, die wissen möchten, welche Einträge es über sie in der Schufa gibt, können sich eine Eigenauskunft einholen.

Wer eine eVB-Nummer trotz Schufa beantragen möchte, muss sich in der Regel keine Sorgen machen. Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, die jeder Fahrzeughalter für sein Auto abschließen muss, dürfen die Versicherungen niemanden nur aufgrund negativer Schufa-Einträge ablehnen. Die meisten Versicherungsnehmer erhalten deshalb auch eine eVB-Nummer trotz Schufa.

Welche Anbieter vergeben eine eVB-Nummer trotz SCHUFA?

Allerdings ist es den Versicherungen vorbehalten, den Haftpflichtschutz auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung einzuschränken. Diese liegt bei 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Für reine Vermögensschäden ist eine gesetzliche Mindestversicherungssumme von 50.000 Euro vorgesehen.

Manche Versicherungsunternehmen vergeben die eVB-Nummer trotz Schufa nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu kann gehören, dass der erste Beitrag per Vorkasse zu zahlen ist oder dass die Zahlung grundsätzlich nur jährlich (anstatt halb- oder vierteljährlich) erfolgt. Oft vergibt die Versicherung die eVB-Nummer trotz Schufa, aber teilt diese dann erst nach dem Zahlungseingang des ersten Versicherungsbeitrages mit.

Die einzelnen Versicherungsunternehmen unterscheiden sich teilweise deutlich in ihrer Vorgehensweise bei Anträgen auf eine eVB-Nummer trotz Schufa. So sind längst nicht alle Schufa-Einträge für alle Versicherungen gleich bedeutsam oder führen automatisch zur Abwertung der Bonität. Einige Versicherungen vergeben die eVB-Nummer trotz Schufa, wenn nachgewiesen ist, dass der Versicherungsnehmer seine Beiträge in den letzten Jahren immer pünktlich bezahlt hat. Deshalb ist es ratsam, dass Betroffene die verschiedenen Anbieter sorgfältig vergleichen und so die Versicherung finden, die ihnen trotz negativer Schufa den besten Versicherungsschutz bietet.

Wann darf die Versicherung einen Antrag ablehnen?

Nur in Extremfällen ist es den Versicherungen erlaubt, den Haftpflicht-Versicherungsschutz komplett zu verweigern. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer in einer Privatinsolvenz steckt oder eine eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) abgegeben hat. Auch wenn der Versicherungsnehmer schon einmal bei dem Unternehmen versichert war und der Vertrag gekündigt wurde, darf die Versicherung den Antrag ablehnen. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn

- der Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat
- der Vertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten wurde
- der erste Versicherungsbeitrag nicht bezahlt wurde
- eine Kündigung wegen Beitragsrückständen ausgesprochen wurde
- nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt wurde

Darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen, die freiwillig abgeschlossen werden können. So dürfen die Versicherungen beispielsweise jederzeit und ohne Angaben von Gründen eine Kaskoversicherung einschränken oder ablehnen. Das gilt auch für den Kfz-Schutzbrief, die GAP-Deckung, einen Rabattschutz und die sogenannte Mallorca-Police.