Kfz-Haftpflicht mit mehr? Sonderinhalte gibt es auch trotz Schufa

Vielfach wird behauptet, die Kfz-Haftpflichtversicherung sei das Minimum der Versicherungsarten und bietet Ihnen nur das Mindeste. Dies ist richtig - aus einer gewissen Perspektive betrachtet. Entscheiden Sie sich für ein absolutes Basisprodukt, erhalten Sie häufig tatsächlich nur das, was der Gesetzgeber im Pflichtversicherungsgesetz fordert. Doch das muss nicht sein. Selbst bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es zusätzliche Inhalte und Bausteine, die bereits auf Sie warten. Auf diese können Sie sogar zurückgreifen, wenn Sie einen Eintrag in der Schufa haben.


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Erhöhte Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflicht trotz Schufa

Die simpelsten Zusätze, die Ihnen eine Kfz-Haftpflicht bieten kann, bemerken Sie häufig gar nicht. Sie zu finden, ist gar nicht so einfach, schließlich müssen Sie zuerst wissen, was der Gesetzgeber bezüglich der Deckungssummen fordert:

• Personenschäden: mindestens 7,5 Millionen Euro
• Sachschäden: mindestens 1,12 Millionen Euro
• Vermögensschäden: mindestens 50.000 Euro

Versicherungsgesellschaften erhöhen diese Deckungssummen häufig bereits in der Basisvariante der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist auch gut so, denn insbesondere Personenschäden können in ihren Gesamtkosten durchaus die gesetzliche Mindestsumme übersteigen. Wir raten Ihnen zu einer Haftpflichtversicherung, die Personenschäden mit einer Pauschalsumme von mindestens 100 Millionen Euro bedenkt. Die Summe wird häufig noch unterteilt, sodass jede geschädigte Person mit höchstens 7,5 oder 12 Millionen Euro abgesichert ist.

Mehr Schutz für Sie bei der Kfz-Haftpflicht

Über diese versteckten Pluspunkte hinaus gibt es natürlich Bausteine, die Sie recht einfach entdecken können:

  • Rabattschutz:

Dieser Punkt ist ungemein nützlich. Verursachen Sie einen Unfall, müssen Sie nicht nur mit Ihrem Gewissen oder der plötzlichen Unsicherheit im Straßenverkehr leben, sondern verlieren Ihre vorherige Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse. Diese sind nummeriert und je niedriger die Ziffer ist, desto teurer ist Ihre Versicherung. Nach einem Unfall werden Sie zurückgestuft. Waren Sie zuvor in der Klasse 4, fahren Sie im nächsten Versicherungsjahr wieder in der Klasse 3. Der Rabattschutz verhindert zwar keine neue Einstufung, doch gewährt er Ihnen den Schutz, trotz der Neueinstufung nicht mehr zu zahlen. Allerdings verlieren Sie den Rabattschutz, wenn Sie im Folgejahr zu einer anderen Versicherung wechseln.

  • Auslandsschutz:

Die sogenannte Mallorca-Police ist gerade dann praktisch, wenn Sie im Urlaub gerne einen Mietwagen nutzen. Dieser ist zwar über die Mietwagengesellschaft versichert, doch sind die Deckungssummen im Ausland teils geringer, als in Deutschland. Über den Auslandsschutz sind Sie bei der Nutzung eines Mietwagens jedoch weiterhin so versichert, wie in Deutschland. Geraten Sie in einen Unfall, den Sie nicht verschuldet haben, gleicht Ihre heimische Kfz-Haftpflicht zudem die Unterschiede in den Deckungssummen aus, sodass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren.

  • Schutzbrief:

Pannen sind ärgerlich. Sind Sie kein Mitglied in einem Autoklub, müssen Sie die Abschleppkosten selbst tragen und können auch nicht kostenfrei auf die Reparatur vor Ort zurückgreifen. Sollten Sie jedoch über Ihre Kfz-Haftpflicht einen Schutzbrief besitzen, trägt diese die Abschleppkosten. Auch bei einem Unfall oder Diebstahl können Sie auf die Hilfe Ihrer Kfz-Haftpflicht zurückgreifen.

Sonderbausteine auch trotz Schufa möglich?

Haben Sie mit einem Schufa-Eintrag überhaupt Chance, eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten, die zusätzliche Bausteine enthält? Ja, denn bei der Autoversicherung haben die Versicherer weniger Spielraum, um Kunden einzig aufgrund von einer schlechten Bonitätsprüfung abzulehnen. Zudem können Sie Ihre Chancen über die Zahlweise selbst steigern. Zahlen Sie Ihren Jahresbeitrag im Voraus, wird Ihnen eine Autoversicherung vermutlich nicht einmal den Vollkaskoschutz ausschlagen. Immerhin haben Sie Ihre Beiträge bereits komplett bezahlt, sodass überhaupt kein Zahlungsausfall entstehen kann.
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